Seit dem 01. Januar 2023 gilt jedoch bei der Anschaffung bzw. Installation von Photovoltaikanlagen der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass die Anlagenbetreiber eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausgestellt bekommen. Man spart sich dadurch die Meldung der Anlage beim Finanzamt. Dadurch führt der Nullsteuersatz zu einer wesentlichen bürokratischen Erleichterung für die Anlagenbetreiber.
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