Gut sanierte Denkmalschutz-Immobilien kosten bisweilen sogar mehr als gleich große Neubauten. Eine gute Rendite ergibt sich dann oft nur für Besserverdienende – wegen der Steuervorteile. Faustregel: Ist die jährliche Steuerlast fünfstellig, kann mit einem Denkmalschutzobjekt oftmals einiges an Steuern gespart werden. Wer hingegen aufgrund seines Einkommens wenig Steuern zahlt und vom Spitzensteuersatz weit entfernt ist, kann auch entsprechend wenig Steuern sparen, mahnt Ulrich Gros, Finanzvorstand beim Immobilienportal Immowelt.de.
Noch wichtiger aber ist die Frage, ob sich eine Denkmalschutz-Immobilie auch dann noch rechnet, wenn die Steuervorteile nach spätestens zwölf Jahren ausgelaufen sind. Das Problem: Wenn viele Kapitalanleger in einem Gebiet sanierte Denkmal-Immobilien erwerben, könnte es nach Ablauf der Steuervergünstigungen bei größeren Wohnanlagen dazu kommen, dass sehr viele Eigentümer gleichzeitig ihre Einheiten verkaufen wollen. Folge: Ein Überangebot an vergleichbaren Immobilien. Zudem haben die potenziellen Käufer keinen Denkmal-Steuervorteil. Dieses Argument spielt also bei der Preisfindung keine Rolle mehr. Ohne die Sanierungs-Afa ist es fraglich, ob ein potenzieller Käufer überhaupt bereit wäre, einen relativ hohen Preis für solch eine Immobile zu zahlen, mahnt Immowelt-Finanzvorstand Gros.
Einen nachhaltig hohen Wert hat eine Immobilie dann, wenn sie sich unabhängig von Steuervorteilen aufgrund ihrer guten Lage und Qualität als besonders attraktiv für potenzielle Käufer erweist. Wer also den Kauf einer Denkmalschutz-Immobilie in Betracht zieht, sollte gezielt nach Objekten mit hohem Wohnwert in sehr guter Lage suchen, empfiehlt Gros. Dann allerdings kann sich eine solche Immobilie als gute Wahl erweisen. Auch ohne – und natürlich ganz besonders mit – den (anfänglichen) Steuergeschenken.
Die Denkmalschutz-Abschreibung
Ein Kapitalanleger kann die Modernisierungskosten denkmalgeschützter Immobilien acht Jahre lang mit jeweils neun und weitere vier Jahren lang mit jeweils sieben Prozent steuerlich geltend machen. Zusätzlich kann er den Wert des Gemäuers ohne den Grundstückswert abschreiben, mit jährlich zwei, beziehungsweise 2,5 Prozent (je nach Alter des Gebäudes). Das Grundstück selbst kann nicht abgeschrieben werden. Afa bedeutet Absetzung für Abnutzung. Und ein Grundstück nutzt sich im Gegensatz zum Gebäude nicht ab.
Selbstnutzer können Sanierungskosten zehn Jahre lang mit jeweils neun Prozent vom zu versteuernden Einkommen absetzen. Die Extra-Abschreibung auf den Gebäude-Kaufpreis gibt es hier allerdings nicht.