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Eigenheim statt Altenpflege

(PresseBox) (Nürnberg, )
Zwar müssen Kinder im Ernstfall für ihre pflegebedürftigen Eltern finanziell aufkommen. Doch die Unterhaltsverpflichtung darf nicht zu weit gehen. Ein Eigenheimkauf darf deshalb nicht scheitern, urteilte der Bundesgerichtshof.

Zwar können auch Kinder grundsätzlich für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern in die Pflicht genommen werden. Doch diese Pflicht darf nicht so weit gehen, dass der eigene Unterhalt oder die Altersvorsorge gefährdet ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil, über das das Immobilienportal Immowelt.de berichtet (Az.: XII ZR 98/04).

Im verhandelten Fall musste die Mutter eines allein stehenden Mannes ins Pflegeheim. Da ihre Rente nicht ausreichte, schoss das Sozialamt die Differenz vor. Dieses Geld wollte sich die Behörde allerdings vom Sohn der älteren Dame zurückholen. Begründung: Sein Nettoeinkommen in Höhe von knapp 1.400 Euro überschreite zwar noch nicht den monatlichen Selbstbehalt. Doch seine Ersparnisse in Höhe von rund 113.000 Euro könne er für die Pflegekosten einsetzen.

Damit war der Mann nicht einverstanden. Er argumentierte, von seinem Geld müsse er sich ein neues Auto kaufen, um zu seiner rund 40 Kilometer entfernten Arbeitsstelle zu gelangen und die restlichen Ersparnisse benötige er für den Erwerb einer Eigentumswohnung.

Der BGH gab dem Sohn Recht, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de weiter: Der Autokauf sei nötig, und das restliche Geld sei ebenfalls unantastbar. Denn es diene der eigenen angemessenen Altersvorsorge.
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