Im verhandelten Fall zahlte ein Mieter längere Zeit keinen Cent Miete. Versprechungen an den Vermieter, er werde Mietrückstände bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgleichen, hielt er nicht ein. Dem Vermieter wurde es zu bunt und er kündigte das Mietverhältnis fristlos und reichte Räumungsklage ein. Der Mieter wollte jedoch, dass ihm zumindest eine Räumungsfrist gewährt wird. Denn ohne die Frist stelle die Räumung für ihn und seine Familie eine unangemessene Härte dar.
Doch dieser Ansicht schlossen sich die Richter laut Immowelt.de nicht an. Denn angesichts der mehrfachen Mahnungen des Vermieters und der weiterhin ausbleibenden Mietzahlungen hätte es dem Mieter klar sein müssen, dass Kündigung und Räumung bevorstünden. Er habe also ausreichend Zeit gehabt, sich darauf einzustellen. Dem Vermieter kann es nach Ansicht der Richter nicht zugemutet werden, dass sein Mieter während einer weiteren Räumungsfrist in der Wohnung bleibt, obwohl nicht einmal für diese Zeit sichergestellt ist, dass er Miete zahlt.