Klar, wer selbst mit Freunden Kisten packt und Möbel schleppt, kann viel Geld sparen. Aber wer zahlt, wenn die kostbare Vase der Erbtante beim Unternehmen Umzug zu Bruch geht? In einem solchen Fall trägt immer der den Schaden, der den Freund um den Gefallen gebeten hat, also der, dem die Vase gehört, mahnt das Immobilienportal Immowelt.de. Denn solche Schäden sind in der Regel nicht durch die private Haftpflichtersicherung des Helfers abgedeckt. Einige Versicherungen haben aber mittlerweile auf dieses Problem reagiert und zahlen auch dann, wenn jemand einem anderen einen Gefallen erweist. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also seinen Helfer bitten, seinen Versicherungsvertrag daraufhin zu prüfen, ob so genannte Gefälligkeitshandlungen mitversichert sind.
Professionelle Hilfe Wer nicht über ausreichend Zeit und Muskelkraft verfügt, ist auf professionelle Unterstützung von Umzugsfirmen angewiesen. Immer beliebter wird es, auf Umzugsportalen im Internet Angebote für seinen Umzug einzuholen. Die Portalbetreiber haften zwar nicht für die inserierenden Umzugs-Unternehmen. Allerdings haften Spediteure per Gesetz mit etwa 600 Euro pro Kubikmeter Ladung. Wichtig deshalb: Im Vorfeld den realen Wert der Einrichtung ermitteln und gegebenenfalls eine zusätzliche Transportversicherung abschließen.
Zeit sparen beim Ummelden Nach dem Umzug beginnt der Ämtermarathon. Ein paar Klicks können hier die Arbeit erleichtern, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Viele Kommunen bieten zum Beispiel Anmelde-Formulare zum Download im Internet an. Auch das Ummelden des Telefonanschlusses oder das Einrichten des Nachsendeauftrags bei der Post per Internet spart viel Zeit.
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