Im verhandelten Fall verklagte ein Mieter seinen Vermieter auf Schadensersatz in Höhe von rund 2.600 Euro, weil durch einen Kurzschluss in den Elektroleitungen der Nachbarwohnung ein Brand ausgelöst worden sei. Dadurch wurden auch Gegenstände des klagenden Mieters zerstört.
Die Richter verneinten letztinstanzlich einen Anspruch auf Schadensersatz: Der Vermieter ist nicht generell und ohne konkreten Anlass zu regelmäßigen Kontrollen der Elektroleitung verpflichtet. Dies ist nur dann der Fall, wenn ein konkreter Anlass oder Hinweise auf Mängel vorliegen - was hier nicht der Fall war. Eine umfassende Generalinspektion sei nur dann geboten, wenn es etwa zu ungewöhnlichen oder wiederholten Störungen komme. Da der Vermieter seine Verkehrssicherungspflicht nicht vernachlässigt habe, schulde er auch keinen Schadensersatz.
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