Lange vor dem Versteigerungstermin versuchen einige Alteigentümer, die Immobilie freihändig an einen neuen Eigentümer zu verkaufen. Was manchmal auch gelingt – insbesondere, wenn es sich um eine attraktive Immobilie handelt. Solche Objekte sind so bisweilen schon weg, bevor es zu einem Versteigerungstermin kommt. Was übrig bleibt: Wenn man Glück hat, tatsächlich ein Schnäppchen. Aber bisweilen sind es die Reste, die keiner haben will.
Schwierig ist es manchmal auch einzuschätzen, in welchem Zustand das Wunschobjekt ist. Denn der alte Eigentümer – oder auch der derzeitige Mieter – ist nicht verpflichtet, potenzielle Erwerber ins Haus zu lassen, damit sich diese ein genaues Bild über den Zustand und die Ausstattung machen können. Auch Gutachten, die die Banken vorlegen, können nicht immer exakte Informationen über die Immobilie wiedergeben. Denn der Alteigentümer ist auch nicht verpflichtet, einen Gutachter ins Haus zu lassen. Schlimmstenfalls muss dieser alleine anhand von Dokumenten und der Außenansichten sein Wertgutachten erstellen. Solche Informationen stehen zwar im Gutachten. Helfen dem Ersteigerer aber nicht, wenn er später feststellt, dass zum Beispiel der Keller feucht und schimmelig ist, mahnt Immowelt.de. Denn eine Garantie oder gar ein Rückgaberecht gibt es bei Zwangsversteigerungen nicht.
Wer dennoch auf dem Wege der Zwangsversteigerung eine Immobilie zum Schnäppchenpreis erwerben will, sollte sich im Vorfeld genau über den Zustand der Immobilie schlau machen, so weit dies möglich ist. Und im Zweifel gilt: Finger weg!