Der Europäische Gerichtshof begründete sein Urteil mit dem Hinweis, die deutsche Regelung schrecke den Kunden davon ab, sein Widerrufsrecht zu gebrauchen und verstoße daher gegen EU-Recht. Weitere Informationen zum Internetrecht können über die Homepage der IHK Saarland (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 44 eingesehen werden.
Internethändler aufgepasst: Hinsendekosten müssen dem Verbraucher erstattet werden
Der Europäische Gerichtshof begründete sein Urteil mit dem Hinweis, die deutsche Regelung schrecke den Kunden davon ab, sein Widerrufsrecht zu gebrauchen und verstoße daher gegen EU-Recht. Weitere Informationen zum Internetrecht können über die Homepage der IHK Saarland (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 44 eingesehen werden.