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Neue Widerrufsbelehrungen für den Internetauftritt

(PresseBox) (Saarbrücken, )
Die Widerrufsbelehrung beim Angebot von Dienstleistungen im Internet hat sich mit Wirkung vom 4. August 2009 geändert. Jeder Internetseitenbetreiber muss das Erlöschen des Widerrufsrechts jetzt neu regeln. Es besteht insoweit akuter Handlungsbedarf. Darauf weist die IHK Saarland hin. Sie rät allen Unternehmen, die Dienstleistungen im Internet anbieten, strikt darauf zu achten, dass die Widerrufsbelehrung an sämtlichen Stellen ihres Internetauftritts entsprechend abgeändert wird. Die aktuelle Änderung betrifft nur den Dienstleistungsbereich. Für den Warenversandhandel treten Änderungen erst zum 11. Juni 2010 in Kraft.

Bisher war die Widerrufsbelehrung eine Fundgrube für Massenabmahner, da diese "nur" auf einer Verordnung beruhte. Mit der nächstes Jahr in Kraft tretenden neuen Widerrufsbelehrung hat der Gesetzgeber auf die bisher herrschende Unsicherheit reagiert. Dieses Gesetz ist, so die IHK Saarland, händlerfreundlich. Es stellt eine einheitliche rechtliche Behandlung der Händlershops sicher, gleichgültig ob es sich um eine eigene Website oder um einen Ebay-Shop handelt. Für alle gilt dann ein 14-tägiges Widerrufsrecht und es gibt einen Wertersatzanspruch für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme. Die Verwendung der neuen Musterbelehrung schafft ein relativ hohes Maß an Rechtssicherheit. Das lässt hoffen, so die IHK, dass die Zahl der Abmahnungen in nächster Zeit deutlich zurückgehen wird.
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