IHK Saarland und Handwerkskammer des Saarlandes begrüßen die Neuregelung der Mittelstandsförderung im Saarland. „Es handelt sich um ein modernes Gesetz, das den Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen im Saarland gerecht wird. Insbesondere die Ausgestaltung des Vergaberechts eröffnet dem Mittelstand neue Chancen“, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen. Hilfreich sei auch, dass die vorgesehene Nachprüfungsstelle den Unternehmen die Möglichkeit gibt, die Vergabe von öffentlichen Aufträgen überprüfen zu lassen. „Besonders positiv für das Handwerk ist, dass der Meistertitel als grundsätzlicher Fachkundenachweis für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen genügen soll“, so HWK-Hauptgeschäftsführer Dr. Arnd Klein-Zirbes. Klärungsbedarf sehen IHK und HWK bei der Ausgestaltung der in den Kammern einzurichtenden Clearingstelle. So sei etwa noch offen, wie ihre Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden und welchen rechtlichen Status die Clearingstelle haben soll, so die Hauptgeschäftsführer.
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