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Schneller und einfacher zur GmbH

IHK-Vizepräsident Carl Jakob: Gründungen werden flexibler, transparenter, schneller

(PresseBox) (Saarbrücken, )
Die IHK Saarland wertet die von der Bundesregierung geplante GmbH-Reform positiv. Nach der Zustimmung des Bundestag-Rechtsauschusses steht Existenzgründern nun voraussichtlich bereits ab Herbst eine neue Gesellschaftsform zum unkomplizierten Einstieg in die unternehmerische Selbstständigkeit zur Verfügung. So lässt sich durch die Einführung der so genannten "haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft" (UG) eine "Mini-GmbH" mit einer Einlage von nur einem Euro gründen. Ein Viertel der in den Folgejahren anfallenden Gewinne muss dann jeweils dem Stammkapital zugeführt werden - bis der Mindestwert einer "normalen" GmbH von 25.000 Euro erreicht ist und die haftungsbeschränkte UG in eine normale GmbH umgewandelt werden kann.

Carl Jakob, in der IHK für den Geschäftsbereich "Recht und Fair Play" zuständiger Vizepräsident: "Dies ermöglicht Existenzgründern einen flexiblen Start. Noch besser: Für einfache Standard-Gründungen genügt künftig ein so genanntes Musterprotokoll. Darin sind Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste zusammengefasst."

Die GmbH-Reform bringe nicht nur bei der Gründung viele Vorteile. Sie stärke zugleich auch den Gläubigerschutz. So werden Personen, die bereits wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs oder ähnlicher Straftaten verurteilt wurden, fünf Jahre von der Geschäftsführung einer GmbH ausgeschlossen. Hinzu kommt ein Plus an Transparenz. Jakob: "GmbH-Gesellschafter ist künftig nur noch der, der in der Gesellschafterliste eingetragen ist. Dadurch wird für jeden Geschäftspartner nachvollziehbar, wer hinter der Gesellschaft steht." Vorteilhaft sei zudem die größere Flexibilität: So können die Gesellschafter künftig individuell über ihre Stammeinlage bestimmen. Dadurch ließen sich Geschäftsanteile leichter aufteilen, zusammenlegen oder übertragen, so Jakob. Hinzu kämen dann noch Verbesserungen beim Sitzrecht und klarere Regelungen zum zwischengesellschaftlichen Liquiditätsausgleich (Cash-Pooling).

Insgesamt bringe das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" (MoMiG) also zahlreiche Vorteile, was Jakob auch auf die intensive Einflussnahme der IHK-Organisation im Gesetzgebungsprozess zurückführt. Allerdings habe die Reform wie jede Flexibilisierung und Entbürokratisierung auch ihren Preis. Jakob: "Die Reform erweitert nicht nur die Handlungs-, sondern auch die Irrtumsmöglichkeiten. Künftig wird weniger kontrolliert und geprüft; kleine Formfehler können große Haftungsfolgen haben. Und ein Eintrag beim Handelsregister sagt künftig auch nichts mehr darüber aus, ob tatsächlich alle Gewerbeerlaubnisse vorliegen oder der Name der Gesellschaft korrekt und unangreifbar gewählt ist." Umso wichtiger sei eine sorgfältige Beratung, wie sie auch die IHK in ihrem Gründungszentrum anbietet.
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