Mehr als zwei Jahre lang hatte die GWE offiziell aussehende Angebotsformulare für Eintragungen in einer Gewerbedatenbank versendet. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. hatte geklagt, weil die offiziell aussehenden Formulare irreführend seien. Denn der Vertragsschluss komme damit lediglich aufgrund der Täuschung der Adressaten zustande. Die Klage war erfolgreich: Im Februar 2012 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits in 2. Instanz dem Unternehmen untersagt, die Formulare weiter zu versenden. Doch die GWE legte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Dieser hat die Beschwerde jetzt zurückgewiesen. Das Urteil von 2012 ist damit rechtskräftig.
"Mit weiteren Angebotsformularen der GWE ist daher jetzt nicht mehr zu rechnen", sagt IHK-Juristin Heike Cloß. "Darüber hinaus besteht die Hoffnung, dass die GWE auch ihre massive Mahntätigkeit gegen die Unternehmen einstellt, die diese Formulare in der Vergangenheit irrtümlich unterschrieben hatten und zahlen sollten."