Angebote wie Fernstudiengänge oder berufsbegleitendes Studieren sind aus der Sicht der hessischen IHKs attraktiv, um eigene Kompetenzen weiter zu erhöhen. Die hessischen IHKs erwarten, dass sich ein weiterführendes Studium als bedeutsamer Teil der beruflichen Bildung etablieren wird.
„Die Neuregelung kann nur ein erster Schritt sein. Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sollten ohne weitere Voraussetzungen an einer Fachhochschule studieren können. Jede Kauffrau und jeder Kaufmann für Versicherungen und Finanzen sollte sich beispielsweise für Betriebswirtschaft einschreiben können“, betont Dr. v. Harbou.