Damit es mit der steuerliche Freistellung keine Probleme gibt, sollten außerdem noch folgende Punkte berücksichtig werden:
- Zu der Feier müssen alle Mitarbeiter eingeladen werden.
- Es dürfen maximal zwei solcher Feiern pro Jahr gegenüber dem Finanzamt steuerbegünstigt abgerechnet werden.
- Die Veranstaltung muss ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen.