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Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt

Bensheim: Neue Gestaltungsrichtlinie berücksichtigt Interessen der Unternehmen

IHK Darmstadt zur geplanten Sondernutzungssatzung

(PresseBox) (Darmstadt, )
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt sieht in der neuen Bensheimer Satzung über Sondernutzungen und den Gestaltungsregeln für die Innenstadt einen gelungenen Kompromiss aus maßvollem Einfluss nehmen auf das Stadtbild und den Interessen des örtlichen Gewerbes: „Entgegen den ersten Entwürfen trägt die Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung den wirtschaftlichen Realitäten Rechnung“, so Martin Proba, Beauftragter der IHK für den Kreis Bergstraße. Weder schreibe man jetzt einheitliche Farben vor, noch verbiete man Werbung. Positiv ist nach Ansicht des IHK-Mannes die Abwicklungsfrist von drei Jahren: „Damit können sich Gastronomen und Einzelhändler sukzessive angleichen.“ Am Donnerstag wird die Vorlage der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorliegen.

Augenmaß bei Gebühren für Gastronomie

Für die Außengastronomie sollen demnach ab 1. Januar 2008 neue Berechnungsgrundlagen gelten: statt der Anzahl der Stühle werden jetzt die belegten Flächen berechnet. „Mit 16 Euro pro Quadratmeter für die Saison von 1. April bis 30. September sind die Gebühren sehr moderat“, so Martin Proba, „zumal für den Rest des Jahres keine weiteren Gebühren erhoben werden.“ Die Beispielrechnungen der Stadt zeigen, dass die Veränderungen nur geringfügige Kostensteigerungen für Gastronomen bedeuten. Sicherlich lassen sich flexible Konzepte mit der Stadt diskutieren, so die Zusage von Stadtrat Matthias Schimpf gegenüber der IHK.

Der Wehrmutstropfen bei der Gebührensatzung sind die Gebühren für Markisen: Die Verbuchung der „2,50 Euro pro Quadratmeter, mindestens jedoch 25 Euro“ dürften nach Ansicht der IHK gerade die Kosten der Abwicklung in der Stadtverwaltung tragen. Martin Proba: „Hier sollte die Stadt auch gegenüber der Kommunalaufsicht den Mut haben, auf dieses Geldwechselgeschäft zu verzichten. Kaufmännisch macht diese Gebühr keinen Sinn und ein Verzicht würde Hausbesitzern und Gewerbetreibenden Bürokratie ersparen.“

Klare Steuerungsfunktion für Einzelhandel

Die Sondernutzungssatzung wirkt sicherlich disziplinierend im Einzelhandel: Mit Gebühren von mindestens 20 Euro pro Werbereiter dürften die Tage von Hinweisschildern wie „Heute offen“ und „Billig“ gezählt sein. Damit erreicht die Gestaltungsrichtlinie eines der Ziele aus der Zukunftswerkstatt. Die Kosten für Warenauslagen und Warenkörbe vor den Läden dürften das Werbemedium „Schaufenstergestaltung“ zur Warenpräsentation in der Bensheimer Innenstadt neu beleben.

Das Resümee der IHK zu den beabsichtigten Veränderungen in Bensheim ist positiv: „Hier hat sich der Dialog zwischen Verwaltung und Unternehmen ausgezahlt. „Bensheim Aktiv“ hat im manchmal schleppenden Prozess dafür gesorgt, dass jetzt am Donnerstag eine Vorlage mit Augenmaß die Stadtverordnetenversammlung passieren kann“, so Martin Proba.
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