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Unternehmenssteuerreform: IHK sieht weiter Gefahr für Forschungsstandort Deutschland

IHK Darmstadt zum Kabinettsbeschluss zur Unternehmenssteuerreform

(PresseBox) (Darmstadt, )
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt begrüßt die Ansätze zur Unternehmenssteuerreform, die im heutigen Kabinettsbeschluss in Berlin formuliert wurden: „ Es gut, dass die Steuersätze für Kapitalgesellschaften und Personenunternehmern auf knapp unter 30 Prozent gesenkt werden sollen. Damit wird Deutschland zumindest ins europäische Mittelfeld aufrücken“, so Martin Proba, Geschäftsbereichsleiter der IHK Darmstadt.

IHK-Vorstoß findet Berücksichtigung

Die Korrekturen am Gesetzentwurf für die Unternehmensteuerreform bewertet die IHK ebenfalls positiv. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Hier hatte sich die IHK im Vorfeld massiv gegen die ursprünglich vorgesehene Variante eingesetzt: „In diesem wichtigen Punkt ist jetzt eine einfache Lösung gefunden worden: Für Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 100 und 1.000 Euro können in einem Pool zusammengefasst und mit einem pauschalen Satz abgeschrieben werden. Auch wenn Einzelheiten noch geklärt werden müssen, verhindert dies zumindest eine überbordende zusätzliche Bürokratie“, so der IHK-Steuerexperte Proba. Auch bei der Behandlung nicht ausgeschütteter Gewinne gibt es Bewegung zugunsten der Personenunternehmen - eine wie von der IHK seit langem geforderte rechtsformneutrale Besteuerung ohne verfassungsrechtliche Risiken ist das allerdings noch nicht.

Dringender Nachbesserungsbedarf

Martin Proba beklagt, dass „der Kabinettsbeschluss nicht von steuerpolitischen Überlegungen geleitet wird, sondern eindeutig die Handschrift der Haushaltspolitiker trägt“. Diese Haushaltsorientierung verbaue den Weg zu einer wahren Reform. So bestehe in gravierenden Punkten dringender Nachbesserungsbedarf. Unter anderem werde die geplante Grenze für die Absetzbarkeit von Kreditzinsen („Zinsschranke“) eine Reihe beschäftigungsstarker und innovativer Unternehmen empfindlich treffen. Allein die Berechnung dieser Grenze und für Ausnahmen davon (Escape-Klausel) wird Legionen von Finanzbeamten, Buchhaltern und Steuerberatern beschäftigen, so die Einschätzung von Martin Proba.

Unsicherheit bei Unternehmen bleibt

Auch bei der Besteuerung von Funktionsverlagerungen gibt der IHK-Mann keine Entwarnung. Die Gefahr, dass der Forschungsstandort Deutschland Schaden nimmt, sei noch immer nicht gebannt. Zumindest entsteht bei den Unternehmen eine enorme Unsicherheit über die letztlich zu zahlenden Steuern, wenn Jahre später ein Prüfer den Sachverhalt ganz anders beurteilt als geplant.

Auch fordert Martin Proba bei der Ansparabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen administrative Verbesserungen: „Gerade der Mittelstand muss von weiterer Bürokratie entlastet werden“.

Die IHK Darmstadt wird versuchen, im Konzert mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im parlamentarischen Verfahren noch die richtigen Weichen zu stellen.

Informationen: Martin Proba, Leiter des Geschäftsbereichs Starthilfe und Unternehmensförderung, Telefon: 06151 871-234, E-Mail: proba@darmstadt.ihk.de

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