Um den Entwicklern konkrete, praxisnahe Richtlinien an die Hand zu geben, brachten Experten aus insgesamt sechs Unternehmen ihr Fachwissen ein: Die infoteam Software AG, die Manroland AG, die Océ Printing Systems GmbH, die SKW Schwarz Rechtsanwälte, die ITQ GmbH und die Aracom IT Services AG.
Viele Tücken
“Der Anteil der Software in mechatronischen Produkten steigt kontinuierlich an. Häufig greifen die Entwickler auf Open Source Code zurück, ohne sich über den Inhalt der Lizenzbestimmungen Gedanken zu machen. Aber wer denkt, diese Software könne beliebig und ohne Risiko eingesetzt und vertrieben werden, liegt falsch”, erklärt Patrick Haberstroh, Regionalmanager beim Cluster Mechatronik & Automation und Leiter der Themengruppe OSS.
"OSS wird mittlerweile in nahezu allen Bereichen der Softwareentwicklung eingesetzt. Oft fehlen im Unternehmen die nötigen juristischen Fachkenntnisse für die Verwendung von OSS für eigene Zwecke und Kundenprodukte," so Andreas Turk, Manager Automation der infoteam Software AG. "Wer OSS auswählen und einsetzen möchte, ist gut beraten, ein erfahrenes Softwarehaus als Entwicklungspartner einzubinden. Ein Unternehmen verlagert sinnvollerweise die Prozessberatung sowie die Evaluierung und Auswahl der passenden OSS auf versierte Softwareexperten und lässt sich durch den Dschungel der unterschiedlichen Lizenzbestimmungen führen."
Der Leitfaden ist zu einer Schutzgebühr von 50 Euro (zzgl. MwSt.) Euro beim
Cluster Mechatronik & Automation e.V. erhältlich.
Ansprechpartner: Patrick Haberstroh, patrick.haberstroh@cluster-ma.de, Tel: 0821 - 569797-12
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