Die CE-Kennzeichnung betrifft fast alle Unternehmen, die Produkte herstellen, verarbeiten oder verkaufen. Sie dient als Signal, dass Waren den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Welche Anforderungen das im Einzelfall konkret sind, ist vielen Unternehmen jedoch nicht klar. Sie verstoßen daher bewusst oder unbewusst gegen CE-Richtlinien und können sich damit als Gesellschaft und als Einzelperson strafbar machen.
Zusätzlicher Informationsbedarf ist in vielen Betrieben durch die neue Maschinenrichtlinie der EU entstanden. Auch die praxisgerechte Erstellung von Risikobeurteilungen erfordert besonderes Know-how.
Die Einzelgespräche im Rahmen der CE-Sprechtage haben im Vergleich zu Gruppenseminaren den Vorteil, dass auch vertrauliche Fragen gestellt und beantwortet werden können.
Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen werden erbeten bei Kirsten Meyer, Telefon 0421 3637-236, E-Mail meyer@handelskammer-bremen.de.
Weitere Informationen erteilt auch Manfred Skiebe, INMAS GmbH, unter Tel. 0421 4589-212 oder E-Mail skiebe@inmas.de.