Welche Aufgabenstellungen die Signaturlösung Sign Live! CC bei PDF/A-Dokumenten löst, ist darüber hinaus Thema des Vortrags "PDF/A und elektronische Signaturen", der auf dem Forum des Gemeinschaftsstandes an jedem Messetag um 15:30 Uhr gehalten wird. Referent zum Thema ist Dr. Bernd Wild, Geschäftsführer von intarsys sowie im Vorstand des PDF/A Competence Centers aktiv. Dr. Bernd Wild ist seit mehreren Jahren ein anerkannter Experte für die Datenformate PDF und PDF/A.
Kostenfreie Signaturprüfung:
Anwender, die bereits von Geschäftspartnern signierte PDF-Dokumente wie zum Beispiel elektronische Rechnungen erhalten, können die Signaturen in einer Online-Produktdemo kostenfrei überprüfen. Der Service für den unverbindlichen Test der Funktionalität von Sign Live! CC ist aktuell unter http://www.intarsys.de/... verfügbar.
Erwartungen an die DMS-Expo 2008:
"Die DMS-Expo 2008 ist schon seit Jahren ein wesentliches Barometer für die Trends im Markt für Dokumenten-Management-Systeme sowie deren Akzeptanz beim Anwender. Aktuell nimmt sowohl die Akzeptanz von PDF/A als Langzeitarchivierungsformat als auch der Bedarf an einer rechtssicheren Abwicklung von Geschäftsprozessen wie dem elektronischen Rechnungsaustausch immer stärker zu. Wir gehen daher davon aus, dass wir mit unseren Themen 'Qualifizierte elektronische Signatur' und PDF/A auf ein großes Interesse auf der diesjährigen DMS-Expo treffen werden. Ganz sicher wird die Messe wieder von einem qualifizierten Publikum mit konkreten Investitionsabsichten profitieren", sagt Dr. Bernd Wild.
*Anbieter von Signaturanwendungskomponenten sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de) gelistet. Hier unterscheidet man zwischen Anbietern mit einer sogenannten "Herstellererklärung", die für ihre Angaben selbst verantwortlich sind und deren Software nicht durch die Bundesnetzagentur offiziell geprüft wurde, und Anbietern mit einer offiziellen Sicherheitsbestätigung durch das BSI. Deren Produkte entsprechen den Vorgaben des Signaturgesetzes (SigG) und der Signaturverordnung (SigV). Erst bei Veröffentlichung der Bestätigung auf dieser Bundesnetzagentur-Seite ist sichergestellt, dass es sich um ein bestätigtes Produkt im Sinne des SigG handelt.