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Fortgang im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz in Deutschland

Vorlage neuer Entwurf des Bundesjustizministeriums

(PresseBox) (Mainz, )
Ende 2019 trat die Richtlinie der Europäischen Union zum Hinweisgeberschutz (RL EU 2019/1937) in Kraft. Diese definiert Maßnahmen, die einheitlichen Schutz von Hinweisgebern in Europa sicherstellen sollen. Mit den Schutzmaßnahmen korrespondieren Pflichten für Unternehmen und die öffentliche Hand.

Deutschland musste die Richtlinie bis 17.12.2021 in nationales Recht umsetzen. Eine fristgerechte Umsetzung ist in Deutschland bisher nicht erfolgt. Die amtierende Ampel-Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verabredet, die Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie in Deutschland praktikabel umzusetzen. Seit dem 06.04.2022 liegt ein neuer Entwurf des Bundesjustizministeriums für ein Hinweisgeberschutzgesetz vor. Er wurde den weiteren Ministerien zur Abstimmung zugeleitet.

Da die EU bereits im Januar 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat, ist in jedem Fall damit zu rechnen, dass das Hinweisgeberschutzgesetz sehr bald zur Verabschiedung kommt. Das BMJ strebt eine Beschlussfassung im Juni 2022 an.

iComply GmbH

Die iComply GmbH hat sich auf die Entwicklung von digitalen Compliance Lösungen spezialisiert und dabei das Hinweisgebersystem iWhistle entwickelt, welches cloudbasiert als individualisierbarer Software-as-a-Service (SaaS) angeboten wird.

Unser erstes Ziel ist es, ein einfaches und sicheres Hinweisgebersystem bereitzustellen, mit dem die EU-Auflagen erfüllt, Strafen vermieden und die Compliance in Ihrer Organisation und gesteigert werden.

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