Die Umsetzung steigender Compliance Anforderungen ist zentrale Herausforderung für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Regelverstöße und Gesetzesverletzungen zu vermeiden, ist schon jetzt Fokus guter Unternehmensführung. Die EU-Hinweisgeber-Richtlinie schreibt ab Dezember 2021 einen sicheren Meldekanal vor. Lieferkettengesetz und Verbandssanktionengesetz werden weitere Anforderungen stellen, die nur mit digitaler Unterstützung effizient zu bewältigen sind – insbesondere für Unternehmen und Einrichtungen ohne eigene Rechtsabteilung.
Zusammenarbeit für Kompetenz und Wachstum
Die iComply GmbH hat hierfür eine enge Kooperation mit Bette Westenberger Brink geschlossen. Gemeinsam sind wir Compliance-Experten, IT-Fachleute und Rechtsanwälte – spezialisiert auf die Bedürfnisse und Digitalisierung des Mittelstands wie öffentlicher Einrichtungen. Die erste gemeinsame Entwicklung ging bereits an den Start:
iWhistle und AdvoWhistle
– digitale Hinweisgebersysteme, welche schon jetzt die EU-Vorgaben erfüllen. Während iWhistle als Software-as-a-Service (SaaS) Unternehmen und Einrichtungen zur eigenen Verwendung bereitgestellt wird, ist AdvoWhistle ein digitaler Meldekanal mit anwaltlichem Vertrauensschutz. Mehr hierzu auf www.iwhistle.de und www.advowhistle.de.
iComply GmbH - Softwareentwicklung
iWhistle wurde von Christoph Kläs ins Leben gerufen. Zur funktionalen Produktentwicklung und mit dem Anspruch an höchste Sicherheit cloudbasierter Lösungen hat sich Christoph Kläs mit der spezialisierten Softwareentwicklung Bernd Hauser in der iComply GmbH zusammengetan und die technologische Basis für AdvoWhistle entwickelt. iComply GmbH kooperiert mit Bette Westenberger Brink, um das Knowhow spezialisierter Compliance-Anwälte zu erschließen.
Spezialisierte Compliance Anwälte
Bette Westenberger Brink Rechtsanwälte beraten seit langem Handel und Gewerbe, Unternehmen der Finanzbranche, Non-Profit Organisationen und öffentliche Einrichtungen zu Compliance Strukturen. Compliance Management Systeme (CMS) beinhalten Risikoanalysen, interne Richtlinien (Code of Conduct), Vermeidung von Interessenskonflikten und unabhängige Meldestellen für Hinweisgeber. Missstände, Hinweise und Vorfälle werden in internen Untersuchungen aufgearbeitet und zur Vermeidung künftiger Nachteile Maßnahmen ergriffen.
Entwicklung von LegalTech Anwendungen
Die Technologie der iComply GmbH dient schon heute als Basis für vollständigen Betrieb und externe Bearbeitung von Hinweisen unter anwaltlichem Vertrauensschutz. In den nächsten Monaten folgen weitere LegalTech Anwendungen.