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Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu 'Online-Durchsuchungen'

(PresseBox) (Ingolstadt, )
Heute, am Mittwoch, dem 27. Februar um 10 Uhr, empfing das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Öffentlichkeit zur "Urteilsverkündung in Sachen 'Online-Durchsuchung'".

Das finale Urteil: Online-Durchsuchungen seien prinzipiell zwar erlaubt, jedoch nur im Fall einer existenziellen Bedrohung für ein überragend wichtiges Rechtsgut. Zudem wurde zum ersten Mal seit 1983 - damals wurde das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung eingeführt - ein neues Grundrecht definiert: Das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Auslöser für das Verfahren war eine Sammelklage gegen das Verfassungsschutz-Gesetz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen: Dies gestattet die Installation einer Spionagesoftware auf den Computern mutmaßlicher Schwerverbrecher und Terroristen. Da diese Software dazu geeignet wäre, Passwörter abzufangen, Festplatteninhalte auszulesen, verschlüsselte Gespräche abzufangen, und all dies über das Internet an die ermittelnden Behörden weiterzugeben, etablierte sich der Begriff "Online-Durchsuchung".

Wie sich das Urteil in der Praxis auswirken wird, bleibt abzuwarten. Das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens zumindest - soviel ist bereits klar - wird überarbeitet werden müssen. Die Diskussionen um den "Bundestrojaner" werden hingegen anhalten.

Magnus Kalkuhl, Virus Analyst, Kaspersky Lab: "Auf unsere Arbeit als Antiviren-Unternehmen wird dies keinen Einfluss haben. Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach geäußert, gilt auch weiterhin: Letztlich müsste ein staatlich finanzierter Trojaner mit den gleichen Methoden arbeiten wie die Spyware von Malware-Schreibern - und würde damit mit hoher Wahrscheinlichkeit von unseren proaktiven Schutzmaßnahmen (Code-Heuristik, verhaltensbasierte Heuristik etc.) als potentiell gefährlich gemeldet. Eine namentliche Einstufung als "Bundestrojaner" hingegen wäre natürlich nicht möglich, da letztlich nur das Verhalten, nicht aber der Autor eines Trojaners bestimmt werden kann - und es ist unwahrscheinlich, dass die Behörden ein AV-Unternehmen freiwillig mit Mustern ihrer Werkzeuge beliefern."
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