Es gilt, die konsequente Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes auch in den täglichen Arbeitsabläufen - bei durchgängiger Nutzung der Informationstechnologie - sicherzustellen. So muss beispielsweise gewährleistet werden, dass die gespeicherten Daten nicht unberechtigten Dritten zugänglich gemacht, nicht für andere Zwecke missbraucht werden können, nicht verloren gehen, nicht zerstört oder nicht unberechtigt verändert sowie nicht unnötig erhoben oder nur entsprechend des Auftrags verarbeitet werden. Ziele also, die im perfekten Einklang zum Selbstverständnis und zur Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters stehen.
Die komplexen gesetzlichen Anforderungen können nur nachhaltig durch geeignete, dokumentierte und erprobte technische und organisatorische Maßnahmen (s. a. § 9 BDSG) verlässlich erfüllt werden. LAND-DATA hat hier in den vergangenen Jahren Meilensteine gesetzt. Durch eine konsequente datenschutz- und datensicherheitsorientierte Ausgestaltung der Geschäftsprozesse und der informationstechnischen Plattform bis hin zur vollständigen Integration des Datenschutzes in das Qualitätsmanagementsystem. Über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehend hat LAND-DATA sich bereits 2007 entschlossen, das datenschutz- und datensicherheitstechnische Regelwerk jährlich einer Überprüfung durch einen unabhängigen, externen Auditor der Deutschen Gesellschaft für Qualitätssicherung zu unterziehen, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Datenschutzes und der Datensicherheitsmaßnahmen voranzutreiben.
Buchstellen und Steuerberatungskanzleien profitieren von der modernen und professionell gemanagten IT-Infrastruktur der LAND-DATA. Sie basiert auf einer zertifizierten, hochverfügbaren Server-, Datenspeicherungs- und Datensicherungs-Plattform mit ausfall- und zugangsgesicherter Internetanbindung. Die gesamte IT-Infrastruktur befindet sich dabei an zwei unabhängigen Standorten in zutrittskontrollierten, klimatisierten, notstromversorgten, einbruch- und brandgeschützten Räumlichkeiten, die zudem permanent über zwei unabhängige Alarmanlagen überwacht werden.
LAND-DATA-Partner nutzen die langjährige Kompetenz des Softwarehauses im Bereich der IT-Sicherheit, auch bei der Anmietung von Serverkapazitäten im ADNOVA service center. Im Rahmen eines Hosting-Vertrags werden für Buchstellen und Steuerberatungskanzleien ein Betrieb der Serverplattform und das komplette Systemmanagement kostengünstig übernommen. Der sichere Zugriff auf Systeme und Daten erfolgt unabhängig vom Standort, sodass auch angeschlossene Home Offices und mobile Arbeitsplätze auf dasselbe System und denselben Datenbestand zugreifen können. Durch die Nutzung des attraktiven Leistungsspektrums des Marktführers im landwirtschaftlichen Rechnungswesen von der Buchführung bis hin zum Server-Hosting profitieren LAND-DATA-Kunden und Partner von zertifizierter IT-Sicherheit auf höchstem Niveau.