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Startschuss für das Lieferkettengesetz 2023

Mit lawpilots schulen Sie Ihre Belegschaft schon jetzt zum neuen Lieferkettengesetz!

(PresseBox) (Berlin, )
Nur noch wenige Monate, dann tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG) in Kraft. Für Unternehmen bringt das im Rahmen der Compliance neue Sorgfaltspflichten mit sich. Sie sind in Zukunft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus verpflichtet, den Schutz von Menschenrechten bei der Produktion, Herstellung und Lieferung eigener Produkte und Waren sicherzustellen. Dieser Schutz gilt künftig als Mindeststandard für Arbeitsbedingungen grenzüberschreitend in allen Ländern der Welt. 

Mit dem Lieferkettengesetz setzt der deutsche Gesetzgeber die Leitprinzipien des UN-Menschenrechtsrates um. Diese wurden bereits 2011 verabschiedet, waren aber bisher noch nicht dem nationalen Gesetzgebungsverfahren zugeführt worden. Auch in anderen europäischen Ländern fehlt es bisher noch an der Umsetzung der UN-Leitprinzipien. Hier nimmt Deutschland neben Frankreich und den Niederlanden eine Vorreiterstellung ein. 

Im Rahmen der neuen Sorgfaltspflichten sind Unternehmen ab 2023 angewiesen, das Handeln von sämtlichen Gliedern der Lieferkette einer kritischen Prüfung zu unterziehen und sicherzustellen, dass von der Beschaffung der Rohstoffe bis hin zur Auslieferung des fertigen Produkts an den Handel oder an Endverbraucher:innen der Schutz der Menschenrechte gewahrt wird. Das Lieferkettengesetz gilt sukzessive ab 2023 für alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und ab 2024 für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden.

lawpilots bietet Unternehmen jeder Größe zur Vorbereitung auf die Anforderungen des Lieferkettengesetzes eine neue Online-Schulung. Durch das innovative E-Learning erhalten Unternehmen die Möglichkeit, Compliance-Lücken in Bezug auf das Lieferkettengesetz zu schließen und Beschäftigte rechtzeitig auf die neuen rechtlichen Anforderungen einzustimmen. Im Vordergrund steht dabei, dass Mitarbeitende die neue Gesetzeslage kennen und die erweiterten Compliance-Regeln erfüllen können. 

Praktisch fordert das Lieferkettengesetz neben den Sorgfaltspflichten auch einen Maßnahmenkatalog, der unter anderem eine Grundsatzerklärung vorsieht, aber auch einen Maßnahmenplan, falls Risiken identifiziert werden sowie die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, über das Verstöße gegen den Schutz der Menschenrechte gemeldet werden können. Auch hierfür ist es von großer Bedeutung, dass das Unternehmen die Belegschaft entsprechend schult und qualifiziert. 

Das E-Learning zum Lieferkettengesetz fasst komprimiert in 20 Minuten Schulungszeit die Herausforderungen und Risiken zusammen, die durch die zunehmende Komplexität von Wertschöpfungsketten auch in Zukunft für Unternehmen von Bedeutung sein werden. Die lawpilots Lieferkettengesetz Online-Schulung ist in folgenden Formaten erhältlich:

lawpilots Online Plattform
SCORM
AICC
TinCAN/xAPI

Der Einsatz der Online-Schulung in Unternehmen zeichnet sich durch die einfache und effiziente Handhabung aus:

Schulungscode verteilen
Sprache auswählen
Reporting ansehen
Zertifikat erhalten

Mit der Demo-Version können Sie das neue E-Learning sofort kostenlos testen. Das gilt auch für alle anderen Online-Schulungen von lawpilots. Schützen Sie Ihr Unternehmen aktiv vor Strafen und Reputationsverlust und erweitern Sie das Compliance-Bewusstsein Ihrer Mitarbeitenden entsprechend den aktuell geltenden Rechtsvorschriften auf nationaler und internationaler Ebene.

lawpilots GmbH

lawpilots ist ein mehrfach ausgezeichneter Anbieter für rechtlich-regulatorische E-Learnings in den Bereichen Datenschutz, Compliance, ESG, IT-Sicherheit und Arbeitsschutz. Das Unternehmen wurde von renommierten RechtsanwältInnen und UnternehmensberaterInnen mit dem Anspruch gegründet, juristische Lerninhalte leicht verständlich, praxisnah und nachhaltig zu vermitteln. Mittlerweile bietet lawpilots mehr als 45 E-Learnings in über 35 Sprach- und Länderversionen an und hat bereits mehr als drei Millionen Mitarbeitende weltweit erfolgreich geschult.

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