- Auch die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) waren Prüfungsgegenstand
Hamburg, Lübeck. Die MACH Software, Version 1.6, wurde von einer international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Mit Bericht vom 29. Juni 2007 haben die Prüfer – wie bereits für die Vorversionen auch – die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bescheinigt. Neben den gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts waren die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) Prüfgegenstand. Ebenso gehörten die Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung und die aktuell gültigen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) zum Prüfungsumfang. Geprüft und testiert wurden sowohl Client-Server-Komponenten als auch Web-Anwendungen der integrierten MACH Software.
In dem Bericht stellen die Prüfer unter anderem fest, dass die MACH Software „ein aus den langjährigen Erfahrungen der bisherigen Entwicklungen gereiftes Programm“ ist, „welches aufgrund der laufenden Zusammenarbeit mit den Kunden der MACH AG die Praxis- und An-wenderorientierung gewährleistet.“ Der Verfahrensdokumentation wird bescheinigt, alle Informationen für eine sachgerechte Handhabung und zukünftige Fortführung des Systems zu enthalten.
Die Prüfer attestieren der Software, „für eine Rechnungslegung, die auch die an IFRS/IAS angelehnten internationalen Standards nach IPSAS berücksichtigt“, eine ausreichende Flexibilität zu bieten. Daher könne mit der MACH Software eine Rechnungslegung nach IPSAS umgesetzt werden. In der Ausgestaltung der Anforderungen für die Neue Kommunale Rechnungslegung (NKR) trägt die Software dem Bericht zu Folge den typischen Workflow-Prozessen in öffentlichen Verwaltungen Rechnung und entspreche den gesetzlichen Anforderungen.