Für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes ist ein reduzierter Energie- und Stromsteuersatz (sog. Ökosteuer) in zwei Entlastungsstufen möglich: Die Ermäßigung des allgemeinen Steuersatzes auf 75 % der vollen Steuer sowie der sogenannte Spitzenausgleich. Sie bieten Unternehmen, die besonders vom Energiepreis abhängig sind, hohe Erstattungsmöglichkeiten.
Die Erfahrung zeigt, dass nur ca. 70 % der berechtigten Unternehmen des Produzieren-den Gewerbes die Erstattung der Energie- und Stromsteuer beantragen. Von diesen 70 % schöpfen nur ca. 20 % das gesamte Erstattungsvolumen aus. Wer mehr will, kann auf dem folgenden Seminar alle relevanten Schritte bis zur Erstattung trainieren:
Energie- und Stromsteuer 2016
16. + 17. Juni 2016 in Frankfurt oder
29. + 30. September 2016 in Starnberg
www.management-forum.de/energieundstrom