i-effect *SIGG der menten GmbH in ihrem Amtsblatt Nr. 22/2007 veröffentlicht. Damit hat die IBM System i native Standardlösung ihre letzte Etappe auf dem Weg zur gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsbestätigung für die Anwender erfolgreich zurückgelegt.
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 17 Abs. 4 des Signaturgesetzes (SigG) verpflichtet, Erklärungen durch Hersteller von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Das gesetzliche Gütezeichen wird nur für Signaturanwendungen vergeben, deren Einsatzbedingungen nach dem vorgegebenen Rahmenwerk spezifiziert wurden. Nur vollständige Produkte können eine Sicherheitsbestätigung erhalten. Damit soll der Gefahr vorgebeugt werden, dass die Nutzer selbst aus Teilkomponenten ein möglicherweise nicht einwandfreies Gesamtprodukt herstellen.
Das Modul *SIGG der EDI- und Datenintegrationslösung i-effect signiert serverbasiert direkt auf IBM System i PDF-Dokumente, EDIFACT-Nachrichtentypen und beliebige andere Dateien. Der Fokus liegt auf dem Massensignierverfahren für die elektronische Rechnungsstellung. Anwender überzeugen sich bereits seit 2006 von der hohen Signierleistung von i-effect. Die EDI-Lösung, die auch modular erhältlich ist, wurde bereits mehrfach für ihre bewährte Serverlauffähigkeit mit dem Prädikat IBM ServerProven ausgezeichnet.