Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von Stück 426.000 neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 pro Stückaktie (nachfolgend "Berichtigungsaktie" genannt). Die neuen Stückaktien sind von Beginn des Geschäftsjahres 2011 an gewinnberechtigt. Die entsprechende Satzungsänderung ist am 18.08.2011 in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen worden.
Das Grundkapital ist nunmehr eingeteilt in 4.686.000 Inhaberstückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von je EUR 1,00 Den Aktionären der Gesellschaft stehen aufgrund ihres Besitzes an alten Stückaktien im Verhältnis 10:1 neue Stückaktien zu, so dass auf zehn alte Stückaktien eine neue Stückaktie entfällt. Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile laut Satzung ausgeschlossen ist und sämtliche Aktien der Gesellschaft in Girosammeldepots bei Kreditinstituten verbucht werden, brauchen die Aktionäre hinsichtlich der Zuteilung der Berichtigungsaktien nichts zu veranlassen. Die Zuteilung der Berichtigungsaktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an alten Aktien nach dem Stand vom 02.09.2011, nach Börsenschluss, am 05.09.2011 mittels Girosammelgutschrift; Aktienurkunden werden daher an die Aktionäre nicht ausgegeben.
Soweit aufgrund des Zuteilungsverhältnisses von 10:1 Teilrechte (WKN A1K05E / ISIN DE000A1K05E8) auf den Bestand der berechtigten Aktionäre entfallen, werden die berechtigten Aktionäre über ggf. erforderliche Maßnahmen (Erteilung von An- oder Verkaufsaufträge für Teilrechte) durch ihre Depotbank informiert. Die nachstehend genannte wertpapiertechnische Abwicklungsstelle ist bereit, den An- und Verkauf von Teilrechten nach Möglichkeit zu vermitteln.
Die Abwicklung der vorgenannten Maßnahmen ist bei der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, zentralisiert.
Die Berichtigungsaktien erhalten die gleiche WKN/ISIN wie die alten Stückaktien (WKN A0KF6S / ISIN DE000A0KF6S5) und sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Die Zuteilung der Berichtigungsaktien ist für die Aktionäre der Gesellschaft provisions- und spesenfrei.
Die Berichtigungsaktien werden vom 05.09.2011 an in den Freiverkehr (Entry Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse in die bestehende Notierung der alten Aktien der Gesellschaft einbezogen. Vom gleichen Tag an versteht sich die Notierung der Aktien der Gesellschaft "ex-Berichtigungsaktie