Laut myBet.com-Geschäftsführer Christopher Gauci werden Internetwetten zu Nicht-Sportthemen immer beliebter: "Vor allem Ereignisse, die ein großes Medienecho wie beim Ampelmännchen-Streit hervorrufen, sind zur Zeit Bestseller." myBet.com beschreitet hierbei neue Wege auf dem deutschen Wettmarkt: Während bei anderen Wettanbietern ausschließlich auf Sportereignisse gewettet werden kann, sind bei myBet.com Wetten aus den Bereichen Politik, Lifestyle, Wirtschaft und Kultur mittlerweile fester Bestandteil des Wettangebotes. Dies haben auch die Zeitschriften "tomorrow" und "Maxim" honoriert, als sie myBet.com zum Testsieger unter Deutschlands wichtigsten Internet-Wettbörsen kürten - unter anderem für Wettvielfalt, Anwenderfreundlichkeit und beste Quoten.
Heckhausen (44) und sein Gegenüber Roßberg (56) führten seit mehreren Jahren einen erbitterten Streit um die Vermarktung des inzwischen begehrten
Souvenir- und Designerartikels. Da es bis zuletzt zu keiner gütlichen Einigung kam, musste nun das Gericht entscheiden. Geklagt hatte Heckhausen, der mit seiner Berliner Ampelmann GmbH mittlerweile eine umfassende Ampelmännchen-Kollektion vom T-Shirt bis zur Leuchte vertreibt. Seit 1997 hat seine Design-Firma, die nach eigenen Angaben 2005 einen Umsatz von 2,4 Millionen Euro aufweist, zahlreiche Markenrechte beim Patentamt angemeldet. Kontrahent Roßberg mit seiner Firma "Zwickauer Roßberg Signaltechnik GmbH" hielt ebenfalls einige Patentrechte am Ost-Männchen. Wie zu DDR-Zeiten, als er noch Leiter des VEB Signaltechnik war, ließ er dort in Handarbeit Ampelgläser fertigen. Außerdem hatte er eine Ampelfrau entworfen und verkaufte Ampelmännchen-Spielzeug, -Kaffeetassen und -Schnaps. Heckhausen war jedoch der Auffassung, dass der Sachse seine Markenrechte nicht kontinuierlich genutzt hätte und strebte daher die Löschung dieser an.