Die technologischen und wirtschaftlichen Chancen nutzen
Wie Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BFR) gezeigt haben, wird die Nanotechnologie in Deutschland derzeit weitgehend positiv aufgenommen. Gerade deshalb möchten die Mitglieder des Netzwerks die großen Chancen, die mit dem Einsatz der Nanotechnologie verbunden sind, nutzen. Diese bestehen, wie auch die UBA-Information beschreibt, vor allem bei Anwendungen in neuen Materialien, in der Medizin, der Energieeinsparung und im Schutz der menschlichen Lebensgrundlagen. All diese Felder bergen laut NanoBioNet ein erhebliches wirtschaftliches Potenzial, das genutzt werden müsse. Den positiven Entwicklungen einer wachsenden und Arbeitsplätze schaffenden Industrie hat das UBA nun einen Rückschlag versetzt.
Jochen Flackus, Vorstandsvorsitzender von NanoBioNet: "Die Nanotechnologie wurde in ihrer Entwicklung von Anfang an von Risikoforschung begleitet, um sehr hohe Standards in Sicherheitsfragen zu entwickeln. Heute haben wir diese strengen Vorschriften, an die sich die Nano-Akteure in Forschung, Entwicklung und Produktion in Deutschland halten."
Nanosicherheit ist also keineswegs ein neues Thema oder muss jetzt erst entdeckt werden. Es wird in der UBA-Information kaum erwähnt, dass auf nationaler, auf europäischer und auf internationaler Ebene seit Jahren zahlreiche Programme zur Risikoforschung und Technologiefolgenabschätzung laufen und Resultate erbracht haben. So gibt es bereits eine EU-Verordnung, die ab 2012 eine Kennzeichnung von Kosmetika mit Nanopartikeln vorschreibt. Gleichwohl gibt es Risiken, die mit einer unkontrollierten Anwendung der Nanotechnologie verbunden sind und die weiterhin erforscht werden müssen.
Verhaltenskodex als Selbstverpflichtung
Die saarländischen Technologie-Netzwerke NanoBioNet e. V. und cc-NanoChem e. V. haben bereits im Sommer 2009 einen "Verhaltenskodex Nanowissenschaften und -technologien" verabschiedet, der für alle Netzwerkmitglieder verbindlich ist. Der Kodex, der sich eng an EU-Richtlinien und die Empfehlungen der NanoKommission der Bundesregierung anlehnt, geht in seinen Anforderungen und vorgeschriebenen Standards sogar noch über die bestehenden gesetzlichen Vorschriften hinaus und stellt die erste Selbstverpflichtung von Unternehmen und Akteuren in einem Netzwerk in Deutschland dar.