Ein IT-Fachanwalt aus Hannover ist am 10. August bereits in Kenntnis dieser Abmahnungen gekommen. Auch ein Rechtsanwalt aus Berlin veröffentlicht hierzu am 14. August einen Bericht. Ihm liegen zu diesem Zeitpunkt bereits drei dieser Abmahnungen vor. Eine Anwaltskanzlei in Esslingen berichtet am 14. August ebenfalls über ihre Firmenseite von dieser Abmahnung. Am 15. August folgen neue Berichte im Internet, dieses Mal von einem Betroffenen in Brühl.
Werden Seiten auf Facebook nicht rein privat betrieben sind sie gemäß § 5 TMG Impressumspflichtig. Mehrere Landgerichte haben hier bereits Urteile und Anforderungen an dieses Impressum konkretisiert.
In der Gruppe Novacur haben sich seit 2009 Geschäftsführer von IT-Systemhäusern deutschlandweit vereinigt. Sie tauschen sich im Bereich Geschäftsideen, Strategien, neue Produkte und Märkte aus und unterstützen sich gegenseitig.
Im vorliegenden Fall trifft die Novacur entsprechend Vorkehrungen für die anderen Häuser und unterstützt das vom Schreiben direkt betroffene Haus. Novacur warnt ihre Systemhauspartner und weist auf die Impressumspflicht entsprechend hin. Das Systemhaus hat den Anwalt im vorliegenden Fall in einem Schreiben über fehlende Geschäftszahlen und das fehlende Impressum auf der Firmenseite der vertretenen Firma hingewiesen. Diese Daten wurden daraufhin nachgetragen. Prüft man die jetzt vorliegenden Zahlen im Bundesanzeiger fällt es schwer von einer wettbewerbsrechtlichen Situation zu sprechen.
Die Gruppe Novacur trifft sich zwei Mal im Jahr zentral in Deutschland. Das Netzwerk daraus pulsiert täglich - ein Teamgeist auf Du und Du unter Systemhausgeschäftsführern. Das nächste Gesamttreffen der Gruppe findet im September statt.