"Wir werden erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um auf Basis des Entgeltbescheids die Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebs zu erhalten", fasste Stephan Kamphues, Sprecher der Geschäftsführung der EGT, das Ergebnis zusammen. "Unser Ziel ist es, möglichst viele Serviceleistungen, die unsere Kunden von uns gewohnt sind, aufrecht zu erhalten. Dennoch wird die Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht ohne Folgen bleiben. Teile des Kundenservices sowie eine ganze Reihe interner Prozesse kommen auf den Prüfstand."
In Einzelfällen wird es zu größeren Veränderungen der spezifischen Entgelte sowohl nach oben als nach unten kommen. Grund dafür ist zum einen die durch die Bundesnetzagentur vorgegebene Verteilung der Treibgaskosten auf die Entry- und Exit-Entgelte. Diese Verteilung weicht stark vom Antrag der EGT ab. Zum anderen wurde auf Veranlassung der Bundesnetzagentur das System der Exit-Entgelte deutlich verändert.
Das Verfahren der Prüfung und Genehmigung der Entgelte sei sehr sachlich geführt worden. In einigen Punkten gingen die Ansichten der EGT und der Bundesnetzagentur jedoch deutlich auseinander. "Dazu gehören unter anderem die Berechnung der Gewerbesteuer, die Ermittlung der Tagesneuwerte sowie die Fremdkapitalzinsen. Diese Punkte werden gerichtlich zu klären sein", so Kamphues.
"Neue Anforderungen an uns als Netzbetreiber werden wir nur dann erfüllen können, wenn klar ist wer die Mehrkosten trägt. Das gilt nicht nur für neue Netzausbaumaßnahmen und IT-Prozesse, sondern auch für Veränderungen im Kapazitäts- und Engpassmanagement. Zusätzliche Risiken sind für uns nicht tragbar", so Kamphues abschließend.