Gegen das von der Solartension GmbH 2010 angemeldete und 2015 erteilte Patent DE 10 2010 029 739 B4 „Solaranlage mit mehreren stromerzeugenden Folienelementen“ hat die OPVIUS GmbH nach der Erteilung Einspruch erhoben. In dem nun kürzlich entschiedenen Einspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München folgt das DPMA in erster Instanz der Auffassung der OPVIUS GmbH: Das DPMA hat nach einer mündlichen Verhandlung am 14.11.2018 das Patent wegen mangelnder Schutzfähigkeit vor dem Hintergrund des von der OPVIUS GmbH angeführten Stands der Technik widerrufen. Die Entscheidung des DPMA ist noch nicht rechtskräftig und kann noch mit der Beschwerde angefochten werden.
Dr. Ralph Pätzold, CEO der OPVIUS GmbH dazu: „Die OPVIUS GmbH ist willens ihre eigenen Schutzrechte und die eigenen Interessen jederzeit durchzusetzen. Wenn nötig sind wir, wie im vorliegenden Fall, bereit unsere Interessen durch Angriffe auf Patente Dritter auch nachhaltig zu vertreten, um unsere Entwicklungen und den zugehörigen Marktzugang zu schützen.“