Hintergrund
Ursprünglich war im Jahr 2007 in NRW ein klares Signal gesetzt worden. Das damals novellierte Landeswassergesetz besagte, dass Dichtheitsprüfungen einen wichtigen Anteil am Gewässerschutz haben, denn sie stellen sicher, dass Rohrleitungen dicht sind. So beschreibt es auf Bundesebene auch das Wasserhaushaltsgesetz. Heute, 13 Jahre später ist Fakt, dass Dichtheits- bzw. Funktionsprüfungen im privaten Bereich in Nordrhein-Westfalen nicht mehr für alle privaten Abwasserleitungen und Schächte fest vorgeschrieben sind.
Wann jetzt noch geprüft werden muss
Die folgende Auflistung beschreibt, in welchen Ausnahmefällen noch geprüft werden muss. Die Inhalte der SüwVO §8 kommentieren und führen wir wie folgt auszugsweise auf:
1. Nach der Errichtung oder nach wesentlicher Änderung an der Entwässerungsanlage
Das heißt also, grundsätzlich ist beim Neubau oder bei wesentlichen Änderungen > 50 % gemäß DIN EN 1610 zu prüfen!
2. Bei häuslichem Abwasser und Häusern in Wasserschutzgebieten, die vor 1965 errichtet wurden
Die Prüffrist ist hier der 31.12.2020!
3. Bei gewerblichem Abwasser und der Errichtung der Anlage vor 1990
Hier musste theoretisch bereits bis zum 31.12.2015 geprüft werden. Die neue Prüffrist ist der 31.12.2020!
4. Alle weiteren Anlagen für gewerbliches Abwasser in Wasserschutz-gebieten müssen bis zum 31.12.2020 geprüft werden.
5. Fälle, in denen ein begründeter Verdacht des Grundstückseigentümers vorliegt
Wenn z.B. Absackungen oder Ausspülungen vorliegen ist zu prüfen.
(siehe www.recht.nrw.de ), § 8, Absatz 3.
Dichtheitsprüfungen bleiben ein Abnahmekriterium
Auf den ersten Blick könnte man meinen, da wäre nun nichts mehr zu tun. Dies ist nicht der Fall, denn Dichtheitsprüfungen bleiben ein Abnahmekriterium für Leitungen, wenn diese erneuert oder saniert worden sind. Gerade unter den Aspekten des Klimawandels ist davon auszugehen, dass die Ansprüche an den Rückstau- und Überflutungsschutz steigen werden und damit vielerorts Maßnahmen an bestehenden Rohrleitungssystemen vorgenommen werden. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass Hauseigentümer*innen wieder mehr in das Eigenheim investieren und so ist davon auszugehen, dass auch Investitionen in die Entwässerungsanlage verstärkt berücksichtigt werden.
Sachkundige sind weiterhin gefragt
Die Anforderungen an die Sachkundigen bleiben unverändert bestehen – dies nicht zuletzt, um den sog. „Kanalhaien“ das Dasein zu erschweren. Die Aufgabe der Sachkundigen ist es, ein Konzept für das gesamte Grundleitungssystem zu erstellen, das alle Anforderungen an eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik, (a.a.R.d.T.) entsprechende Entwässerungsanlage erfüllt und berücksichtigt. Dazu gehören u.a. Aspekte des Rückstauschutzes gem. örtlicher Satzung, die Vorgaben der jeweiligen Gebäudeversicherung sowie die sorgsam bedachte Auswahl der Sanierungsmöglichkeiten im Bestand. Der Einsatz von Hebeanlagen ermöglicht in diesem Zusammenhang vielerorts eine grabenlose Sanierung unter Berücksichtigung des aktiven Rückstauschutzes, so dass die uneingeschränkte Funktion der Entwässerung auch im Rückstaufall sichergestellt wird.
Basis- und Fortbildungsseminare zur Sachkunde in der Dichtheitsprüfung
Angepasst an die neuen Entwicklungen, bietet Pentair Jung Pumpen Seminare zur Erlangung der Sachkunde sowie Fortbildungsschulungen für bereits zertifizierte Sachkundige an. Eine Terminübersicht sowie die Möglichkeit zur Online-Buchung finden sich unter www.jung-pumpen-forum.de. Telefonische Anmeldungen sind möglich unter 05204-17162 oder per Mail an forum.jungpumpen(at)pentair.com.
Wer sich vorab informieren möchte, kann kostenfrei an einem Online-Seminar teilnehmen. Das Angebot ist abrufbar über die Online-Akademie (www.jung-pumpen-onlineakademie.de). Sowohl die Präsenz- als auch die Online-Seminare sind zusätzlich vom Bildungsportal des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima NRW anerkannt. Die Teilnahme gilt für die Erlangung des SHK-Expert-Zertifikates.
Fristhemmung aufgehoben!
Aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Kontaktbeschränkungen wurden seit dem 15.03.2020 die Fristsetzungen für die Fortbildungen für Sachkundige gem. § 13 Abs. 2, 3 und 5 SüwVO Abw. bis auf weiteres ausgesetzt. Es ist damit zu rechnen, dass diese Fristhemmung in den nächsten Tagen aufgehoben wird. In NRW müssen damit möglichst schnell, viele Sachkundige auf die wenigen angebotenen Termine zu solchen Seminaren zurückgreifen. Jung Pumpen bietet aus diesem Grund zusätzliche Seminartermine an. Anmeldungen dazu werden ab sofort entgegengenommen. Zur Auswahl stehen:
- 26./27. Oktober 2020
- 16./17. November 2020
- 30. November/1. Dezember 2020