Wer Kurzarbeitsgeld bezieht, kann sich auf Kosten der Arbeitsagentur weiterbilden. Förderfähig sind sowohl betriebsspezifische Fortbildungen als auch allgemeine auf dem Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt einen Teil der Weiterbildungskosten sowie der Sozialversicherungsbeiträge, die auf das Kurzarbeitergeld entfallen. Sogar größere Unternehmen können die Förderung in Anspruch nehmen. Selbst über das Ende der Kurzarbeit hinaus können Qualifizierungskurse gefördert werden.
Wie sich die Zeit während der Kurzarbeit clever für Weiterbildung nutzen lässt, zeigen die Beispiele des Sensorenherstellers Sick in Waldkirch, des Automobilzulieferers Continental oder der Baumarktkette Praktiker (die Financial Times Deutschland berichtete am 29.09.09). Andere Unternehmen scheuen sich dagegen noch vor möglichen Problemen bei der Organisation und Beantragung von Weiterbildungsmaßnahmen.
Dabei müssen interessierte Unternehmen zunächst nicht viel mehr Vorarbeit leisten, als den Weiterbildungsbedarf der Mitarbeiter zu ermitteln sowie den zur Verfügung stehenden Kostenrahmen abzustecken. Weiterbildungsanbieter konzipieren darauf hin auch maßgeschneiderte Kurse, welche die zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben der Unternehmen berücksichtigen.
Antragstellung und Fördermittelabrechnung übernehmen spezialisierte Fördermittelberater. PNO unterstützt unerfahrene Antragsteller und bietet auch erfahreneren Unternehmen Unterstützung bei der Optimierung und „Verschlankung“ aller betriebsintern genutzten Fördermittelprozesse an.