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Inhouse-Vergaben

Seminar des Behörden Spiegel am 18.03.14, in Berlin

(PresseBox) (Bonn, )
Inhouse-Vergaben: Rechtssichere Auftragserteilung nach aktueller Rechtsprechung und neuer Vergaberichtlinie
18. März 2014, Berlin
08. Oktober 2014, Hamburg

Wer öffentliche Gelder verwaltet, ist bei allen daraus finanzierten Beschaffungsvorhaben dem förmlichen Vergaberecht unterworfen. Grundsätzlich unterliegen auch Auftragsvergaben zwischen öffentlichen Körperschaften und öffentlichen Unternehmen den Vergabevorschriften.

Eine Inhouse-Vergabe ohne vorheriges Ausschreibungsverfahren ist auf innerstaatliche Beschaffungsvorgänge und hoheitliche Kooperationsverhältnisse beschränkt. Dennoch kommt es immer wieder zu Zweifelsfragen insbesondere dort, wo rein öffentliche Unternehmen auch eine echte wettbewerbliche Tätigkeit auf dem Markt wahrnehmen und an anderer Stelle ohne Ausschreibung beauftragt werden sollen. Auch sind in letzter Zeit gewisse Lockerungstendenzen in der Rechtsprechung festzustellen. Schließlich ist mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Vergaberichtlinie erstmals eine positiv-rechtliche Definition für Inhouse-Vergaben ent-standen, die tatsächlich die Möglichkeiten etwas erweitert.

Dieses Seminar hilft bei der Verortung des aktuellen Stands der Rechtslage für Inhouse-Vergaben und zeigt die neuesten Entwicklungen und Möglichkeiten auf, die die Rechtsprechung und die EU-Vergaberichtlinie 2014 ermöglichen. Das Seminar richtet sich besonders an öffentliche Auftraggeber und öffentliche Unternehmen sowie Privatunternehmen, die im Wettbewerb mit öffentlichen Unternehmen stehen.

Themenüberblick, 10:30-14:30 Uhr:

I. Der Inhouse-Tatbestand und seine rechtssichere Umsetzung
• Eigenerbringung und Privatisierungen
• Notwendige Kontrolle und deren Sicherstellung bei verschiedenen Gesellschaftsformen
• Inhouse-Vergabe im kommunalen Konzern
• Beteiligung Privater und Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
• Umgehungsverbote
• Zulässiger Umfang von Drittgeschäften
• Vergaberechtskonforme Ausgestaltungen in der Praxis

II. Neues zur Interkommunalen Kooperation
• Bisheriger Status quo
• Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung seit „Stadtreinigung Halle“
• Neue Ausnahmetatbestände
• Konkrete Anwendungsfälle und Umsetzung

III. Erweiterte Möglichkeiten durch die neue EU-Vergaberichtlinie seit 2014

Referenten:
• Dr. Thomas Kirch, LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
• Prof. Dr. Ralf Leinemann, LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE

Orte:
Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Friedrichstr. 185/190, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.leinemann-partner.de

Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Ballindamm 7, 20095 Hamburg
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.leinemann-partner.de

Gebühr:
300,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...

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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.

Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.

Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.

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