Angesichts der zunehmend größeren Anforderungen an die Innere Sicherheit und den gleichzeitigen Abzug der Polizei “aus der Fläche” hat sich der Außendienst der Ordnungsbehörden in einigen dieser Länder in den letzten Jahren deutlich professionalisiert. Beispielhaft sind die hessischen Stadt- bzw. Kommunalpolizeien. Doch auch hier gibt es deutliche Unterschiede. Während die Kommunalpolizei Darmstadt auch für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig ist, hat die Stadtpolizei Frankfurt keine derartige Befugnis. In beiden Fällen jedoch haben die Bediensteten der jeweiligen Ordnungsämter die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten.
In Baden-Württemberg, Bremen, Saarland und Sachsen wurde das Einheitssystem eingeführt. Dort zählen alle Stellen der öffentlichen Verwaltung, deren Aufgaben in der Gefahrenabwehr liegen, zu den Polizeibehörden. Die Bediensteten der Ordnungsämter sind dort gesetzlich in der Stellung von Polizeivollzugsbeamten und verfügen über das Recht zur Anwendung unmittelbaren Zwangs.
Der Bundeskongress "Kommunale Ordnung" des Behörden Spiegel widmet sich am 29. und 30. September 2014 in Köln als Informations- und Diskussionsplattform der kommunalen Gefahrenabwehr als zentraler Säule der deutschen Sicherheitsarchitektur. Das Ordnungsamt ist im Gefahrenfall der direkte Ansprechpartner für den Bürger und auch präventiv der Seismograf für die kommunale Sicherheit. Ziel des Bundeskongresses Kommunale Ordnung ist es, durch den gegenseitigen Erfahrungsaustausch und die Diskussion über die kommunale Verantwortung und Aufgabe der Inneren Sicherheit das Bild der Ordnungsbehörde in der Öffentlichkeit und deren Rolle in der kommunalen Architektur zu verbessern.
Zu diskutieren gilt es über:
• Bedarfsermittlung (Personalstärke und Personalstruktur)
• Einsatzplanung, Einsatzregeln, Einsatztaktiken
• Führungs- und Einsatzmittel (Vereinheitlichung und Standardisierung, Mobilität)
• Ausstattung (Bewaffnung, persönliche Ausrüstung)
• Kommunikation
• Verkehrsüberwachung und -kontrolle
• Aufgaben und Rechte, Leitbild
• Sicherheitskooperationen (mit Polizei und Privaten Sicherheitsdiensten)
• Etablierung von Ausbildungsstandards
Weitere Informationen zum Kongress sowie aktuelles Tagungsprogramm:
www.kommunale-ordnung.de