Alles rund um den befristeten Arbeitsvertrag
05. November 2014, Bonn
Das befristete Arbeitsverhältnis wird immer mehr zum ‚Normalfall’ im Arbeitsrecht. Die Personalverantwortlichen müssen daher dieses komplizierte Teilrechtsgebiet gut beherrschen. Die Arbeitnehmer-/innen und die Personalvertretungen sollten ‚ihre Rechte’ kennen.
Das TzBfG vom 1.1.2001 hat sich in der Praxis bestens bewährt und die Rechtsprechung hat viele Probleme geklärt, so dass man zwischenzeitlich von einer ausgebildeten Rechtslandschaft spricht. Der 7. Senat des BAG hat grundlegende Entscheidungen zum TzBfG in jüngster Zeit abgesetzt. Erinnert sei nur an die Entscheidungen zur „Zuvor-Beschäftigung“ des § 14 Abs. 2 TzBfG oder die sog. Missbrauchskontrolle bei „Kettenbefristungen.
Der Referent stellt daher systematisch die §§ 14 – 21 TzBfG vor. Auch werden die für die Praxis wichtigen Entscheidungen des BAG’s vorgestellt und der Instanzgerichte.
Danach werden die §§ 30, 31 und 32 TVöD/TV-L vorgestellt und evtl. Konkurrenzen.
Also ein Seminar aus der Praxis für die Praxis.
Themenüberblick, 10:00-17:00 Uhr:
1. Systematik der Befristungsgründe
• Sachgrundbefristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG
• Katalog der Sachgründe – abschließend im Gesetz geregelt?
• Sachgrundlose Befristung nach dem § 14 Abs. 2 TzBfG
• Sachgrundlose Befristung nach dem § 14 Abs. 2a TzBfG
• Sachgrundlose Befristung nach dem § 14 Abs. 3 TzBfG
2. Fallstricke bei der Vertragsgestaltung
• Form- und Vertragsgestaltungsfragen
• Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG
• „Reparatur“ von Formfehlern
3. Beendigung von Zeitverträgen
• Beendigungsfragen
• Kündigung von Zeitverträgen
• Rechtsfolgen unwirksamer Befristung
• Risikovermeidung und Konsequenzen bei Weiterbeschäftigung nach Fristablauf
4. Zeitverträge nach dem TVöD/TV-L
• Die Befristungsgrundnorm des § 30 TVöD/TV-L
• Die Befristungserweiterungen durch die §§ 31 und § 32 TVöD/TV-L: „Führung auf Probe/Zeit“
• Kommentierung der TVöD/TV-L-Befristungs-Regelungen
• Befristungsrecht und AGG – weiter als der § 4 Abs. 2 TzBfG?
5. Wichtige Urteile der Arbeitsgerichte
• Zuvor-Beschäftigungsverbot (3 Jahre)
• Missbrauchskontrolle – wie lange ist lang?
Referent:
Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator
• Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006
• Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013
• Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und dem öffentlichen Dienstrecht
• Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen Dienstrecht
• Experte im Eingruppierungsrecht
Ort:
Gustav-Stresemann-Institut
Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.gsi-bonn.de
Preis:
450,- Euro zzgl. MwSt.
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...