Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 485433

queo GmbH Tharandter Str. 13 01159 Dresden, Deutschland http://www.queo.biz
Ansprechpartner:in Frau Claudia Burkhardt +49 351 213038290
Logo der Firma queo GmbH
queo GmbH

Social Media Netiquette in Unternehmen: queo stellt neues Whitepaper vor

(PresseBox) (Dresden, )
Sobald sich Unternehmen mit ihren Social Media Aktivitäten konkreter beschäftigen, tauchen auch die Fragen und Unsicherheiten auf. Um die Mitarbeiter in die Web 2.0 Tools und die Social Media Strategie sinnvoll einzubinden, müssen Prozesse und klare Rahmenrichtlinien definiert werden. Die Agentur queo hat mit Blick in die Beratungspraxis und aus zahlreichen Workshops für diese Prozesse Guidelines erarbeitet und ein Whitepaper zu Social Media Guidelines erstellt.

Unter einer Social Media Guideline werden Richtlinien zusammengefasst, die das Verhalten der Mitarbeiter im Internet und speziell im Umgang mit Social Media Anwendungen regeln. Diese Regeln können nur dann sinnvoll sein und ihren Zweck erfüllen, wenn folgende Voraussetzungen geschaffen sind:
1. Medienkompetenz: Die Mitarbeiter verstehen das Internet und die Zusammenhänge des Web 2.0.

2. Motivation: Die Wichtigkeit der Richtlinien für das Unternehmen und die private Nutzung ist den Mitarbeitern bekannt.

3. Vertrauen: Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern vertrauen, so viel Handlungsspielraum wie möglich einräumen und dazu ermutigen, moderne Kommunikationskanäle aktiv zu nutzen.

Es ist immer ratsam, neben Mitarbeitern auch Juristen bei der Erstellung einer Social Media Guideline, insbesondere beim Regelwerk, mit einzubeziehen. Somit können die Do’s and Dont’s der Mitarbeiter gemeinsam erarbeitet und (unter anderem auch juristisch) reglementiert werden. Das Unternehmen kann damit den optimalen Spielraum für seine Angestellten schaffen. Die Social Media Guideline sollte vor diesem Hintergrund auch nicht ausschließlich aus dem Blickwinkel einer Person gefertigt werden. Viel mehr empfiehlt es sich, eine enge Abstimmung zwischen Juristen und den verantwortlichen Mitarbeitern des Unternehmens zu erreichen. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Unternehmen auf der einen Seite das volle Potential seiner Mitarbeiter ausschöpft und auf der anderen Seite alle juristischen Hürden meistert. Das Regelwerk (Policy) sollte rechtskräftig ins Unternehmen eingebunden werden. Dabei ist es empfehlenswert, das Regelwerk unterschreiben zu lassen, um beide Vertragspartner (Unternehmen und Mitarbeiter) abzusichern.

Was der Unterschied zwischen dem Social Media Leitfaden und dem Social Media Regelwerk ist und welche Best Practises besonders gut ankommen? Die einzelnen Guidelines und Strategieempfehlungen sind im Whitepaper „Social Media Guidelines“ nachzulesen. Das Material kann über presse@queo-group.com angefragt werden.

Über queo

queo ist eine Agentur für kreative Kommunikation, ganzheitliche Onlinevermarktung sowie individuelle Web- und Softwareentwicklung mit Sitz in Dresden. Die Agentur wurde 2004 gegründet und beschäftigt derzeit 70 Mitarbeiter in den drei Geschäftsbereichen queo media (Kommunikationsdesign), queo flow (Software- und Webentwicklung) und queo insight (Onlinevermarktung). Besondere Expertise kann queo in den Branchen Finanzen & Versicherungen, Gesundheit sowie Technologie, Beratung und Automotive vorweisen. Zu den Kunden gehören unter anderem die AOK PLUS, Allianz Global Investors, Commerzbank, Volkswagen, die SMA Solar Technology AG oder die Deutsche Börse Group.

LINK: www.queo-group.com
LINK: www.queo-insight.com
Link: www.queo-media.com
LINK: www.queo-flow.com


KONTAKTDATEN: queo GmbH, Tharandter Str. 13, 01159 Dresden, www.queo-group.com

Pressekontakt:
Mail: presse@queo-group.com, Tel. 0351-213038290
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.