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RAL Gütegemeinschaft Rohrbefestigung e.V. Lechfeldstraße 67 86899 Landsberg am Lech, Deutschland http://www.safe-connection.de
Ansprechpartner:in Herr Manfred Eckermeier +49 2248 914733
Logo der Firma RAL Gütegemeinschaft Rohrbefestigung e.V.
RAL Gütegemeinschaft Rohrbefestigung e.V.

Als herstellerneutrales Kompetenzzentrum etabliert

Erfolgreiche Bilanz der RAL Gütegemeinschaft Rohrbefestigung

(PresseBox) (Landsberg am Lech, )
„Die RAL Gütegemeinschaft Rohrbefestigung hat sich als herstellerneutrales Kompetenzzentrum etabliert und ihre Startphase damit erfolgreich beendet, so Holger Mietzner, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft in einer ersten Zwischenbilanz. Die RAL Gütegemeinschaft Rohrbefestigung ist ein Zusammenschluss führender Unternehmen der Befestigungstechnologie, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Planern und Handwerkern eine stetig neutral überwachte hohe Qualität von Produkten und Dienstleistungen rund um die Rohrbefestigung zu gewährleisten.

Diese weltweit einmalige Einrichtung ermöglicht es, Qualität bei gleichzeitiger Vergleichbarkeit technischer Daten belegbar zu machen. Die Einhaltung der Richtlinien gewährleistet das renommierte Materialprüfungsamt in Dortmund (MPA). Rohrbefestigungssysteme mit dem Siegel der Gütegemeinschaft schaffen damit höchste Sicherheit für Verarbeiter und Planer. Die international aufgestellten Mitgliedsfirmen der RAL Gütegemeinschaft Rohrbefestigung e.V., Erico, Flamco/Wemefa, Hilti, Mefa, Sikla, Tyco, Walraven und WUS sind weltweit in mehr als 50 Ländern präsent. Sie sind in Europa flächendeckend vertreten und haben in Deutschland eine starke Marktstellung.

Seit kurzem verwendet die Gütegemeinschaft Rohrbefestigung den Begriff „...for safe connections“. „Dies drückt deutlich unsere wichtigste Zielsetzung aus: Die Sicherheit von Rohrbefestigungen gegenüber allen Markteilnehmern transparent zu machen und dadurch die Anwendungssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen“, so Mietzner. „Da etliche Gütezeichennutzer international tätig sind, wurde ein englischsprachiger Begriff gewählt. Dies erleichtert die internationale Arbeit erheblich.“

Gleichzeitig zeigt die Gütegemeinschaft hierdurch, dass ihre Arbeit keinesfalls auf den deutschen Markt beschränkt bleiben muss, sondern durchaus auch in anderen europäischen Ländern sinnvoll und erfolgreich betrieben werden kann.

„Unser Interesse ist es, europaweit seriöse Bewertungsstandards auf höchstem Niveau zu schaffen, die es dem Kunden – insbesondere auch dem Planer - erlauben, Produkt-Aussagen nachzuvollziehen und technische Daten transparent zu machen“, erläutert Mietzner die Aufgaben der Gemeinschaft. Es sei nicht das Bestreben, die Produktvielfalt einzuschränken wie zum Beispiel durch eine Produktnormung. Man will auch nicht in regionale Gewohnheiten eingreifen, wie sie am Bau und auch speziell in der Installationstechnik üblich sind. „Unser Interesse ist es“, so Mietzner, „Prüfverfahren zu schaffen, die für den Anwender und den Planer die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Produkte transparent machen und diese auch über den Marktstandard hinaus neutral zu überwachen“. Das sei das eigentliche Kernstück der Arbeit der Gütegemeinschaft. Hierbei sei man durchaus bereit und auch daran interessiert, auch mit ausländischen Institutionen und Organisationen zusammen zu arbeiten, um auch in anderen europäischen Märkten entsprechende Standards zu etablieren.

Ein Erfolg der Gütegemeinschaft Rohrbefestigung ist auch die Rechtssicherheit, das gütegeschützte Produkte ausgeschrieben werden dürfen. So gibt es inzwischen eine Entscheidung der Vergabekammer Hessens, bei der es darum ging, dass in einer Ausschreibung gütegesicherte Produkte ausgeschrieben wurden und Anbieter ohne Gütezeichen, dies nicht akzeptieren wollten. Die Kammer bestätigte die Zulässigkeit der Ausschreibung von gütegesicherten Produkten ausdrücklich, wies allerdings auf die Zulassung gleichwertiger Produkte hin, deren Gleichwertigkeit dann durch den Anbieter zu belegen wäre. Hierzu gibt es nun ein aktuelles Urteil vom LG Saarbrücken, in welchem das Landgericht feststellt, das die fortlaufende Güteüberwachung im Rahmen der Fremdüberwachung nicht bedingungslos durch ein privatrechtliches Gutachten gleichwertig zu ersetzen sei. Somit ist ein Produkt, welches nicht der Gütesicherung unterliegt, nur unter hohen Auflagen als gleichwertig mit einem gütegesicherten Produkt anzusehen. „Hier wird deutlich Rechtssicherheit geschaffen“, so Geschäftsführer Mietzner.

Weitere Informationen gibt es bei der RAL Gütegemeinschaft Rohrbefestigung, 86899 Landsberg. =RAL GEROB/BfC =
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