Die RAL Gütegemeinschaft Rohrbefestigung hat verbindliche technische Bewertungen von Montageschienen, Konsolen, Schienenkonstruktionen und Rohrschellen entwickelt. Sie sind in der RAL GZ 655 zusammengefasst. In ihr ist die verbindliche technische Bewertung so umfassend wie kompakt dargestellt.
Für die Planung war bisher selbstverständlich, dass bei der Montage von Rohren die maximal zulässigen Befestigungsabstände des eingesetzten Rohrsystems zu beachten sind. Auch die maximale Tragfähigkeit, vom Hersteller angegeben, konnte der Laie erkennen. Für den Profi allerdings stellen sich andere Probleme. Welche Bedeutung hat die angegebene Tragfähigkeit? Ist damit der Bruch, das totale Versagen, gemeint oder werden schon Verformungen angegeben, die vor dem Bruch zu bemerken sind.
Und schließlich ist zu klären, ob diese Veränderungen Einfluss nehmen auf vorgesehene Planungen, das Beispiel des Gefälles im Rohrstrang ist schon angeführt.
Die verbindliche Regel fehlte bisher. Jeder Hersteller ist frei, die Tragfähigkeit seines Produktes nach eigenen Vorgaben zu ermitteln. Dadurch sind erhebliche Bewertungsunterschiede bei ansonsten identischen Rohrschellen möglich. Bei einem Test für eine Schellenserie werden Bruchlasten zwischen 12,0 kN und 17 kN ermittelt, ein Mittelwert von 14,7 kN. Die Frage der Belastbarkeit ist damit noch nicht geklärt – 12 oder 14,7 kN. Wie sieht es mit dem Sicherheitsbeiwert aus. Nach RAL GZ 655 kam eine zulässige Lastkraft von 2,4 kN heraus!
Bei dieser technischen Regel werden statistische Verfahren benutzt, Bruchlasten fließen in die Bewertung ebenso ein wie fest definierte zulässige Verformungen und ein Sicherheitsbeiwert. Die Bewertung beachtet alle Eventualitäten, die so bewertete Rohrschelle kann bis zur zulässigen Last eingesetzt werden. Unzulässige Verformungen oder mangelnde Sicherheit sind damit ausgeschlossen. Die beteiligten Produkte und Systeme werden gleichartig bewertet, eine wirtschaftliche und sichere Planung lässt sich auf dieser Basis einfach realisieren.
Nicht nur das, verlangt das Regelwerk von den Herstellern die Selbstverpflichtung, die festgeschriebenen Verfahren auch einzuhalten. Darüber hinaus müssen unabhängige, neutrale Prüfstellen mit der Überwachung beauftragt werden. Planern, ausführenden Betrieben und Bauherren verschafft das für ihre Vorhaben ein besonders hohes Maß an Sicherheit.
Die Einhaltung der RAL GZ 655 wird durch die Verleihung des Gütezeichens Rohrbefestigung gekennzeichnet. Nur für Produkte, die mit dem Gütezeichen ausgezeichnet sind, ist die Einhaltung dieser strengen Anforderungen nachgewiesen worden.
Weitere Informationen zum Thema gibt es bei der RAL Gütegemeinschaft Rohrbefestigung, 86899 Landesberg =RAL GEROB/BfC =