Welcher Personenkreis ist betroffen?
Betroffen von den Risiken sind alle vermögenden Privatpersonen, sei es, weil sie Organe von Aktiengesellschaften sind oder Geschäftsführer, sei es, weil sie als Freiberufler wie Ärzte, Anwälte und Steuerberater oder als Erben über Geld verfügen. Ist das Vermögen bedroht, sollte es geschützt werden. Wichtig sei es, so Unternehmer Office Expertin Claudia Rankers, rechtzeitig mit der Planung der Asset Protection zu beginnen und nicht erst in der Krise. Denn dann drohe die Anfechtung der Vermögensübertragung unter anderem wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung und möglicherweise sogar eine Strafbarkeit wegen betrügerischen Bankrotts oder Gläubiger- beziehungsweise Schuldnerbegünstigung.
Wie kann man sich vor dem Zugriff schützen?
Die Möglichkeiten sind reichhaltig und beginnen für Rankers in der Familie. Ein elementarer Eckpfeiler ist der Schutz des eigenen Hauses. Diesen erreicht man etwa, indem man dem Ehepartner das Haus schenkt.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.rankers-cie.de
Der Vorteil: Die Übertragung des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses oder der Wohnung ist im Gegensatz zu Geldschenkungen schenkungsteuerfrei. Die andere Möglichkeit, das Eigenheim dem Zugriff von Gläubigern zu entziehen, wäre, es zu behalten, jedoch dem Ehepartner ein lebenslängliches Wohnrecht einzuräumen.
Der Clou: Ein Haus, das mit einem Wohnrecht belastet ist, ist für den Gläubiger praktisch nichts wert, denn selbst nach einer Zwangsversteigerung könnte der Ehepartner unentgeltlich dort weiter wohnen.
Ein weiterer Baustein ist für Rankers der Ehevertrag. Hier gilt es, einen Vertrag abzuschließen, der die Zugewinngemeinschaft aufhebt. Der zur Befriedigung des Zugewinnausgleichs an den Partner gezahlte Betrag ist damit dem Gläubigerzugriff entzogen. Eine Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz ist hier nicht möglich. Die scheidet bei Vermögensübertragung im Wege eines entgeltlichen Rechtsgeschäfts nämlich aus. Daher käme ein Gläubiger an das Geld nicht heran. Der Ehepartner ist auch bei einem dritten Modell der Schlüssel zum Erfolg. Hier geht es darum, Gesellschaftsanteile dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Das Mittel ist die Gründung einer Vermögensverwaltungsgesellschaft, die alleinige Eigentümerin der Gesellschaftsanteile wird.
Was muss man beachten?
Bei allen Maßnahmen darf nicht unterschätzt werden, so Rankers, dass sich private und betriebliche Situationen ändern können. Hier gilt es Verträge durch Rückübertragungs- und Widerrufsmöglichkeiten flexibel zu gestalten. Denn: was ich verschenkt habe, gehört mir nicht mehr. Claudia Rankers empfiehlt: "Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Haftungssituation und passen Sie Ihre Verträge an!"