Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hatten die Rechtsanwälte der Firma Honeywell eine Verantwortung mit dem Hinweis, dass das Unternehmen nicht Gesamtrechtsnachfolgerin der Firma Eugen de Haen sei, abgelehnt. "Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen sind wir aber weiterhin der Auffassung, dass eine bodenschutzrechtliche Verantwortung der Firma Honeywell für die Altlasten der Firma Eugen de Haen besteht", erklärt der Rechtsanwalt der Region Hannover, Prof. Dr. Matthias Dombert. "Eine Verpflichtung Honeywells ist dabei nach unserer Auffassung auch über den Weg der Einzelrechtsnachfolge zu begründen."
Die Region Hannover verfolgt damit einen Weg, der bisher in der Rechtswissenschaft zwar diskutiert, aber noch nicht gerichtlich geklärt ist. "Eine Bestätigung dieser Rechtsposition würde eine Stärkung des Verursacherprinzips bedeuten, deren Beachtung und Durchsetzung für die Region Hannover vorrangige Bedeutung hat", sagt Umweltdezernent Prof. Dr. Priebs
Es ist davon auszugehen, dass Honeywell das Verwaltungsgericht anrufen wird. Da die sofortige Vollziehung des Bescheides angeordnet wurde, muss das Verwaltungsgericht dann zunächst im Eilverfahren entscheiden. Wegen der Komplexität der Rechtsfragen könnte es allerdings trotzdem einige Zeit dauern, bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt.
Die Anwohner im Untersuchungsgebiet im Bereich des De Haen-Platzes werden heute durch eine Hauswurfsendung über die neueren Entwicklungen informiert. Das Faltblatt ist gleichzeitig eine Einladung zur Bürgerversammlung, die am Dienstag, 10. März, ab 19 Uhr, in der Leibnizschule, Röntgenstraße 8, stattfindet. Im Rahmen dieser Bürgerinformation werden die Ergebnisse der radiologischen und der chemischen Altlastenuntersuchung sowie das weitere Vorgehen vorgestellt.
Hinweis für Medienvertreter: Am Dienstag, 10. März, 13 Uhr informiert Umweltdezernent Prof. Dr. Axel Priebs im Rahmen eines Pressegesprächs über die Ergebnisse der Altlastenuntersuchung. Das Pressegespräch findet im Haus der Region, Raum 62, Eingang Maschstraße 25, 30169 Hannover, statt.