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Wasserrechtsverfahren Fuhrberger Feld: Beteiligung startet

enercity beantragt Entnahme von 41 Millionen Kubikmetern Grundwasser im Jahr

(PresseBox) (Region Hannover/Landkreis Celle/Landkreis Heidekreis, )
Die enercity AG hat bei der Region Hannover als zuständiger Unterer Wasserbehörde einen Antrag auf Genehmigung einer jährlichen Entnahme von 41 Millionen Kubikmetern Grundwasser aus dem Fuhrberger Feld gestellt. Die Entnahme dient der Trinkwasserversorgung der Stadt Hannover und mehrerer Umlandkommunen.

Aufgrund der beantragten Entnahmemenge wird die Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren beteiligt. Die Antragsunterlagen sind bis einschließlich 5. Dezember 2023 online unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de, Menüpunkt „Weitere ortsübliche Bekanntmachungen“, einsehbar. Zudem liegen sie in Papierform unter anderem bei der Unteren Wasserbehörde, Wilhelmstraße 1, 30171 Hannover, öffentlich aus. Eine Einsicht ist nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 0511 / 616 -23930 möglich.

Personen und Behörden, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können bis zum 5. Januar 2024 Stellungnahmen zum Antrag abgeben. Anschließend findet ein Erörterungstermin mit den Betroffenen statt. Danach entscheidet die Untere Wasserbehörde in Abwägung gesetzlicher Regelungen und der abgegebenen Stellungnahmen über den Antrag.

Hintergrund

Das Fuhrberger Feld ist mit rund 30.400 Hektar das größte zusammenhängende Grundwasserschutzgebiet Norddeutschlands. Die enercity AG ist der größte Grundwassernutzer vor Ort und fördert mit insgesamt 75 Brunnen Trinkwasser für die Versorgung von mehr als 700.000 Einwohner*innen der Region. Zuletzt hatte die ehemaligen Bezirksregierung Hannover 1990 die Genehmigung für eine Entnahmemenge von 41 Millionen Kubikmetern im Jahr erteilt. Die Bewilligung ist Ende 2020 ausgelaufen, seitdem darf enercity über eine sogenannte Zulassung im vorzeitigen Beginn gemäß Wasserhaushaltsgesetz 36 Millionen Kubikmeter Wasser im Jahr entnehmen. Mit Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen beginnt nun die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahren.

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