Nach dem Urteil der Obersten Richter in Karlsruhe bleibt REHAU unverändert der Kantenbandhersteller, der für laserfügbare Kantenbänder Rechtssicherheit gewähren kann. Die unter der Marke RAUKANTEX pro gelieferten, laserfügbaren Kantenbänder dürfen somit weiterhin ohne Einschränkungen verarbeitet und die so hergestellten Möbelteile uneingeschränkt verkauft werden. Alle REHAU Kunden dürfen von Maschinenherstellern auch mit entsprechenden Maschinen zur Verarbeitung der laserfügbaren Kantenbänder von REHAU frei beliefert werden.
Urteil des BGH stärkt Rechtssicherheit für REHAU Kunden
RAUKANTEX - Laserfügbare Kantenbänder
Nach dem Urteil der Obersten Richter in Karlsruhe bleibt REHAU unverändert der Kantenbandhersteller, der für laserfügbare Kantenbänder Rechtssicherheit gewähren kann. Die unter der Marke RAUKANTEX pro gelieferten, laserfügbaren Kantenbänder dürfen somit weiterhin ohne Einschränkungen verarbeitet und die so hergestellten Möbelteile uneingeschränkt verkauft werden. Alle REHAU Kunden dürfen von Maschinenherstellern auch mit entsprechenden Maschinen zur Verarbeitung der laserfügbaren Kantenbänder von REHAU frei beliefert werden.