Hartmann empfiehlt jedoch die Digitalisierung von Kassenbelegen auch aus einem ganz anderen Grund: "Kassenzettel sind heute meist auf Thermopapier gedruckt. Es genügen manchmal wenige Wochen, um das Papier ausbleichen zu lassen und den Inhalt gänzlich unbrauchbar zu machen." Schlecht, wenn selbst in einem gepflegten Aktenordner zur Belegverwaltung nur noch leere Zettel zu finden sind. Eine einfache Kopie kann diesen Fall bereits verhindern. Nutzer der Smartphone-App von Reposito können eine Kopie erzeugen - sämtliche fotografierten Kassenzettel können jederzeit auch ausgedruckt werden.
Zusätzlich erinnert die App an eine ablaufende Garantie - das schaffen kein Aktenordner und kein Archiv-Karton. Experte Hartmann empfiehlt, kurz vor Ablauf der Gewährleistung oder Garantie auch die Funktion des Gerätes zu prüfen. "Saisonal benutzte Waren wie Rasenmäher oder Eismaschine sollten ebenso auf Mängel untersucht werden wie im Alltag eingesetzte Geräte, um Überraschungen kurz nach Ablauf der Gewährleistung zu vermeiden", so Philipp Hartmann.
Auch die Stiftung Warentest bestätigt die Akzeptanz von kopierten, ausgedruckten oder auch als Bild vorzeigbaren Kaufnachweisen. Lediglich im Umtauschfall innerhalb der Kulanzfrist könne der Händler auf den originalen Beleg bestehen. Im Fall der Gewährleistung genügt jedoch ein elektronischer oder vom Foto ausgedruckter Kassenbon. "Bei völlig verlorenem Kassenzettel genügt sogar ein Zeuge, der den Kauf bestätigen kann. Auch das müssen Händler akzeptieren", rät der App-Entwickler für völlig aussichtlose Gewährleistungs-Fälle.