„Je größer der wirtschaftliche Erfolg, je höher der Beitrag zur Beschäftigung und je mehr Steuern die Unternehmen in Deutschland zahlen, desto teurer wird künftig die Nachfolge“, warnt Prof. Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner. „Wir schwächen dadurch unsere mittelständisch geprägten Weltmarktführer im internationalen Wettbewerb. Erfolgreiche Unternehmen, die hier in Deutschland Arbeitsplätze schaffen, werden dazu gezwungen sein, zu verkaufen oder sich zu verschulden, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können.“
„Vermögensteuer durch die Hintertür“
Der Reformvorschlag sieht unter anderem vor, im Rahmen einer Bedürfnisprüfung das Privatvermögen des Nachfolgers in die Berechnung der Erbschaftsteuerbegünstigung mit einzubeziehen. Bis zu 50 Prozent des privaten Vermögens muss der Nachfolger einsetzen, um die Erbschaftseuer auf das Betriebsvermögen zu bezahlen, nur eine höhere Erbschaftsteuer wird ihm erlassen. „Die Große Koalition führt mit der Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch die Hintertür eine Vermögensteuer für Unternehmenserben ein“, betont Rödl.
Positiv ist festzuhalten, dass bei der zähen Kompromisssuche zwischen den Regierungsparteien im Detail noch Regelungen im Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Schäuble entschärft wurden, die zu einer noch stärkeren Belastung geführt hätten. Das gilt beispielsweise für die Regelungen zur Begrenzung der Überbewertung von Unternehmen im vereinfachten Ertragswertverfahren, die realitätsgerechtere Ausgestaltung eines Bewertungsabschlags für Familienunternehmen mit Kapitalbindung, die Entlastung von kleinen Unternehmen mit nicht mehr als 5 Arbeitnehmern von der Bürokratie der Lohnsummenprüfung und vor allem die Einbeziehung von Drittlandsbeteiligungen in das unternehmerische Vermögen. „Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Erbschaftsteuerreform zu steuerlichen Mehrbelastungen auf breiter Linie führen wird“, so Rödl. „Auf die Unternehmen kommt ein Übermaß an Bürokratie und Erfüllungsaufwand zu. Das wird zu erheblicher Unsicherheit über die finanzielle Belastung durch die Unternehmensnachfolge auch in den nächsten Jahren führen.“
„Es ist davon auszugehen, dass auch das neue Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt werden wird. Die Unternehmen erhalten also wieder nur Rechtssicherheit für beschränkte Zeit – und das auf einer hoch komplexen Grundlage. Es ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber nicht dem Weg Österreichs gefolgt ist, die Erbschaftsteuer abzuschaffen“, betont Rödl.
Eine detaillierte Analyse der Reform finden Sie unter www.roedl.de