Neben allen rechtlichen Vorschriften wie Gesetzen, Tarifverträgen, Urteilen, Verordnungen, Rundschreiben usw. muss die Software, um das Zertifikat zu erhalten, die Vorgaben aus dem zurzeit rund 190-seitigen Pflichtenheft mit seinen knapp 30 Anlagen erfüllen. Das Pflichtenheft wird von der ITSG GmbH in Zusammenarbeit mit den Rechtsvertretern erstellt; die ITSG GmbH (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) übernimmt im Auftrag aller Spitzenverbände der Krankenkassen Aufgaben zur Vorbereitung, Realisierung und Optimierung der Datenaustauschverfahren.
Nach einer einmaligen Pilotprüfung für die Erst-Zertifizierung erhält die Software den Status „systemuntersucht“ nur, wenn sie die jährliche Qualitätskontrolle der Sozialversicherungsträger besteht. Die Qualitätskontrolle beinhaltet folgende Sachverhalte:
• Anpassung der Software an das aktuelle Pflichtenheft und die ständige Qualitätssicherung durch die Verarbeitung ausgewählter „permanenter Testfälle“
• Programmtechnische Umsetzung evtl. Fehlermeldungen aus dem Qualitätsmanagement
• Rückmeldungen aus Betriebsprüfungen der Rentenversicherung
• Hinweise von Anwendern und Krankenkassen
Das Zertifikat unterteilt sich in verschiedene Kategorien: Das Grundmodul, das immer Bestandteil des Zertifikats ist und verschiedene Kann-Module, die separat zertifiziert werden. Kann-Module sind „Altersteilzeit“. „Arbeitszeit-Flexibilisierung“, Kurzarbeitergeld“, „Saison-Kurzarbeitergeld“ (Baulohn), „Unständig Beschäftigte“, „Zukunftssicherungsleistungen“, „Integrationsprojekte“ und „Behinderte Arbeitnehmer in geschützten Einrichtungen“. Das ausgestellte Zertifikat für das Lohnabrechnungssystem SBS Lohn plus® umfasst nahezu alle Module (bis auf die Module „Unständig Beschäftigte“ und „Integrationsprojekte“); die Zulassung für das Modul „Zukunftssicherungsleistungen“ ist Bestandteil der kommenden Qualitätskontrolle.
Offizielle Kurzbeschreibung des Pflichtenhefts:
Das „Pflichtenheft“ ist eine praxisgerechte Hilfe für die Entwicklung von Programmen zum Entgeltabrechnungs- und Meldeverfahren im Bereich der Sozialversicherung. Es enthält Informationen zur Thematik der Beitragsberechnung, Beitragsabrechnung und des Meldeverfahrens.
Im Detail werden die Stammdatenführung, -haltung - und -sicherheit, die Erfassungsformen, die Abrechnungskontrollen, sämtliche sozialversicherungsbezogenen Auswertungen und die Dateiausgaben von Beitragsnachweisen, SV-Meldungen und gegebenenfalls Entgeltbescheinigungen auf Herz und Nieren geprüft.
Zahlreiche Entgeltabrechnungssysteme führen mittlerweile das GKV-Zertifikat „systemuntersucht“. Allerdings ist Zertifikat nicht gleich Zertifikat! Viele Punkte des Pflichtenhefts sind so verfasst, dass sie verschiedene Interpretationen zulassen, z.B. ob die Vorgaben manuell oder vollautomatisch erfüllt werden.
Die SBS Software GmbH hat es sich zur primären Auflage gemacht, die Pflichtenheft-Kriterien und -Anforderungen für ihr Produkt SBS Lohn plus® nahezu vollständig vollautomatisiert umzusetzen, mit dem Ziel höchstmöglicher Anwenderfreundlichkeit einerseits und Abrechnungsergebnissicherheit andererseits.
Die Vertreter der ITSG GmbH und der Deutschen Rentenversicherung erteilen dem SBS Lohn plus® das GKV-Zertifikat „systemuntersucht“ nun schon seit vielen Jahren ohne Beanstandungen!