Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 596567

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Timo Schutt +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Beugehaft wegen unterlassener Preisgabe eines Usernamens

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Ein Online-Redakteur muss nun in Beugehaft gehen, weil er nicht bereit war, die Identität eines Users preiszugeben, der auf einem Internet-Bewertungsportal diffamierende Äußerungen über eine Ärztin eingestellt hatte.

Es geht um ein Bewertungsportal, auf dem User Kliniken bewerten und Kommentare dazu hochladen können. Eine Ärztin ist in einem solchen Kommentar in strafrechtlich relevanter Weise angegangen worden. Der Ärztin wurde darin vorgeworfen, sie habe sexuelles Interesse an ihren Patienten. Dagegen ging sie mit einer Strafanzeige vor. Der Redakteur arbeitet bei dem Portalbetreiber und hat Kenntnis von dem Namen des Users, der den Kommentar eingestellt hat. Der Redakteur weigert sich aber unter Hinweis auf ein bestehendes Aussageverweigerungsrecht, den Namen zu nennen.

Das Landgericht Duisburg hat entschieden, dass er wegen seiner Weigerung bis zu fünf Tage lang in Beugehaft muss. In der Begründung des Landgerichts heißt es, dass sich der Redakteur nicht auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen könne, da es sich bei dem Kommentar nicht um einen dem journalistischen Bereich zuzuordnenden Text handele. Da der User den Text ungefiltert hochladen, also in das Portal einstellen könne, handele es sich also nicht um einen dem journalistischen Quellenschutz unterliegenden Vorgang. Dagegen unterliege ein Leserbrief bspw. einer redaktionellen Kontrolle, so dass eine Ungleichbehandlung zwischen dem hier zu beurteilenden Kommentar und bspw. einem Leserbrief gerechtfertigt sei.

Der Redakteur hat Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt.

Unsere Meinung

Ein in einem Portal, einem sozialen Netzwerk oder dergleichen direkt eingestellter Text eines Users dürfte auch nach unserem Dafürhalten nicht als redaktioneller Text angesehen werden, der dem besonderen Schutz der Presse zuzuordnen ist. Ein Aussageverweigerungsrecht kann damit in diesen Fällen nicht bestehen. Ist also dem Diensteanbieter, Portalbetreiber oder einem der Mitarbeiter die Identität des so straffällig gewordenen Users bekannt, muss er diese auch den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen, um die Ermittlungen nicht zu behindern.

Auch ein rechtspolitischer Ansatz spricht für eine solche Sichtweise: Insbesondere die im Internet allgegenwärtige Anonymität fördert und bestärkt gerade auch den Drang einiger nach Profilierung auf Kosten anderer. Mobbing, Beleidigung und Verleumdung im Netz nehmen stetig zu. Gerade im Bereich des Cybermobbing sehen wir eine Entwicklung, die als besorgniserregend anzusehen ist. Viele Taten sind nicht verfolgbar, alleine weil der Urheber solcher Kampagnen nicht zu ermitteln ist. Besteht ausnahmsweise ein Ermittlungsansatz, dann sollte auch die Möglichkeit bestehen, dass die Ermittlungsbehörden Auskünfte erhalten können.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.