Die Besonderheit: Es handelte sich bei dem Bedienungsgeld nicht um ein freiwilliges Trinkgeld, sondern um ein zwingend zu zahlendes zusätzliches Entgelt.
Bisher haben fünf der sechs abgemahnten Festwirte eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)